Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - BV-2022/2364  

Betreff: Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Ahrensfelde Anhörung
10.01.2023 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/2364)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
12.01.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2022/2364)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.01.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/2364)
Anlagen:
Anlage 1 - Beschluss_I-10-6-22_Kreistag_21.09.2022
Anlage 2 - Plangebiet Gymnasium
Anlage 3 - Plangebiet Sporthalle
Anlage 4 - Bebauungsplangebiet
Entwurf Vorvertrag Gymnasium - Stand 03.01.2023 geschwärzt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den städtebaulichen Vorvertrag (Rahmenvertrag) gemäß § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger Landkreis Barnim zum Bebauungsplan "Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“ im Ortsteil Ahrensfelde.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

 

Der Landkreis Barnim beabsichtigt, auf der Vorhabenfläche (Anlage 4) ein Gymnasium „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“ zu entwickeln. Die Planung sieht für die städtebauliche Entwicklung gemäß dem Beschluss des Kreistages vom  21.09.2022 (BV-I-10-6/22 - Anlage 1) die Errichtung eines Gymnasiums in der Gemeinde Ahrensfelde nebst Sportanlagen vor.

 

Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.02.2022 wurde das Plangebiet für das Gymnasium (Anlage 2) und mit Beschluss vom 19.12.2022 das Plangebiet für die Sporthalle (Anlage 3) beschrieben.

 

Mit dieser städtebaulichen Rahmenvereinbarung regeln die Vertragsparteien die Zusammenarbeit und die grundsätzliche Kostentragung des Landkreises Barnim. Im weiteren Verfahren werden die Vertragsparteien einen städtebaulichen Vertrag ausarbeiten und abschließen.

 

 

 

 

 

_________________

___________________

____________________

______________

Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

Anlage 1: Beschluss des Kreistages vom 21.09.2022 (BV-I-10-6/22)

Anlage 2: Plangebiet Gymnasium gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.02.2022

    (BV-2021/1413-1)

Anlage 3: Plangebiet Sporthalle gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.12.2022

    (BV-2022/2233)

Anlage 4: Bebauungsplangebiet und Vorhabenfläche

Anlage 5: Städtebaulicher Vorvertrag (Rahmenvereinbarung) – Stand 03.01.2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Beschluss_I-10-6-22_Kreistag_21.09.2022 (81 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Plangebiet Gymnasium (3852 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Plangebiet Sporthalle (125 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Bebauungsplangebiet (283 KB)    
Anlage 5 5 Entwurf Vorvertrag Gymnasium - Stand 03.01.2023 geschwärzt (238 KB)