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Vorlage - BV-2022/2365  

Betreff: Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Ahrensfelde Anhörung
10.01.2023 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/2365)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
12.01.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2022/2365)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.01.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/2365)
Anlagen:
Anlage 1 - Beschluss BV-2021-1413
Anlage 2 - Beschluss BV-2021-1413-1
Anlage 3 - Plangebiet gemäß Beschluss v. 21.02.2022
Anlage 4 - Eckpunkte gemäß Beschluss v. 15.11.2021
Anlage 5 - Bebauungsplangebiet
Entwurf Vorvertrag Ulmenallee - Stand 03.01.2023 - geschwärzt

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Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den städtebaulichen Vorvertrag (Rahmenvereinbarung) gemäß § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger KIM Projektentwicklung Ahrensfelde GmbH zum Bebauungsplan „Ulmenallee“ im Ortsteil Ahrensfelde.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.

 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Der Investor beabsichtigt, auf der Vorhabenfläche (Anlage 5) das Gebiet „Ulmenallee“ zu entwickeln. Die Planung sieht die städtebauliche Entwicklung gemäß den Beschlüssen der Gemeindevertretung vom 15.11.2021 (BV-2021/1413 - Anlage 1) und vom 21.02.2022 (BV-2021/1413-1 - Anlage 2) vor.

Mit dem Beschluss vom 15.11.2021 wurden bereits die Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung in Form einer Tabelle (Anlage 4) und mit Beschluss vom 21.02.2022 das mögliche  Plangebiet (Anlage 3) beschrieben.

 

Mit dieser städtebaulichen Rahmenvereinbarung regeln die Vertragsparteien die Zusammenarbeit und die grundsätzliche Kostentragung des Investors. Im weiteren Verfahren werden die Vertragsparteien einen städtebaulichen Vertrag ausarbeiten und abschließen. 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

 

Anlage 1: Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.11.2021 (Beschluss vom 2021/1413)

Anlage 2: Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.02.2022 (Beschluss vom 2021/1413-1)

Anlage 3: Plangebiet gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.02.2022

Anlage 4: Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung gemäß Beschluss der

    Gemeindevertretung vom 15.11.2021

Anlage 5: Bebauungsplangebiet und Vorhabenfläche

Anlage 6: Städtebaulicher Vorvertrag (Rahmenvereinbarung) – Stand 03.01.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Beschluss BV-2021-1413 (55 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Beschluss BV-2021-1413-1 (56 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Plangebiet gemäß Beschluss v. 21.02.2022 (3852 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Eckpunkte gemäß Beschluss v. 15.11.2021 (245 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Bebauungsplangebiet (296 KB)    
Anlage 6 6 Entwurf Vorvertrag Ulmenallee - Stand 03.01.2023 - geschwärzt (237 KB)