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Vorlage - BV-2022/2366  

Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde", Ortsteil Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Ahrensfelde Anhörung
10.01.2023 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/2366)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
12.01.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2022/2366)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.01.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/2366)
Anlagen:
Anlage 1_Geltungsbereich B-Plan Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, Ortsteil Ahrensfelde im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Gymnasiums und einer Turnhalle im Ortsteil Ahrensfelde.

 

Das Plangebiet ist in zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche aufgeteilt. Der Geltungsbereich auf dem das Gymnasium errichtet werden soll, befindet sich nordwestlich der Ulmenallee und südöstlich entlang der Lindenberger Straße, umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 2221 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde.

Der Geltungsbereich auf dem die Turnhalle errichtet werden soll, befindet sich südlich der Fichtestraße, nördlich des Sportplatzes Ahrensfelde, wird westlich durch die Gemeindegrenze zu Berlin und östlich durch Wohnbebauung – Wohnpark Goethestraße – begrenzt und betrifft die Flurstücke 211, 213-218, 219/1, 221-227, 2265 und 2266 der Flur 2 in der Gemarkung Ahrensfelde.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Der Landkreis Barnim beabsichtigt im Geltungsbereich (Anlage 1) gemäß dem Beschluss des Kreistages vom  21.09.2022 (BV-I-10-6/22) auf einer Teilfläche die Errichtung eines  Gymnasiums und einer weiteren Teilfläche nördlich des Sportplatzes Ahrensfelde die Errichtung einer Turnhalle vor.

 

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf zwei räumlich getrennte Teilflächen. Diese räumlich getrennten Teilbereiche sind durch die einheitliche planerische Konzeption eines Gymnasiums nebst zugehöriger Turnhalle miteinander funktional verbunden.

 

 

Übersicht im Planverfahren:

 

Aufstellungs-beschluss

1. Offenlage

1. Abwägung

2. Offenlage

2. Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

 

Anlage 1: Geltungsbereich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Geltungsbereich B-Plan Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde (283 KB)