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Vorlage - BV-2022/2367  

Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Ahrensfelde Anhörung
10.01.2023 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/2367)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
12.01.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2022/2367)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.01.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2022/2367)
Anlagen:
Anlage 1_Geltungsbereich B-Plan Ulmenallee
Anlage 2 - Eckpunkte
Anlage 3 - Plangebiet

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Ulmenallee“, Ortsteil Ahrensfelde im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohn- und Gewerbeeinheiten.

 

Das Plangebiet befindet sich nordöstlich entlang der Lindenberger Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 15,3 ha und betrifft die Flurstücke 296, 297, 299 (teilweise), 2220 (teilweise), 2221 (teilweise), 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2232 (teilweise), 2263 (teilweise), 2851, 2852, 2853, 2854, 2855, 2856 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Der Investor beabsichtigt im Geltungsbereich (Anlage 1) das Gebiet „Ulmenallee“ zu entwickeln. Die Planung sieht die städtebauliche Entwicklung gemäß den Beschlüssen der Gemeindevertretung vom 15.11.2021 (BV-2021/1413) und vom 21.02.2022 (BV-2021/1413-1) vor.

 

Mit dem Beschluss vom 15.11.2021 wurden bereits die Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung in Form einer Tabelle (Anlage 2) und mit Beschluss vom 21.02.2022 das mögliche  Plangebiet (Anlage 3) beschrieben.

 

Übersicht im Planverfahren:

 

Aufstellungs-beschluss

1. Offenlage

1. Abwägung

2. Offenlage

2. Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

 

Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage 2: Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung gemäß Beschluss der 
                Gemeindevertretung vom 15.11.2021

Anlage 3: Plangebiet gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.02.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Geltungsbereich B-Plan Ulmenallee (296 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Eckpunkte (245 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Plangebiet (3852 KB)