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Vorlage - BV-2022/2367
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Beschlussantrag:
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohn- und Gewerbeeinheiten.
Das Plangebiet befindet sich nordöstlich entlang der Lindenberger Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 15,3 ha und betrifft die Flurstücke 296, 297, 299 (teilweise), 2220 (teilweise), 2221 (teilweise), 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2232 (teilweise), 2263 (teilweise), 2851, 2852, 2853, 2854, 2855, 2856 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
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Begründung / Erläuterung:
Der Investor beabsichtigt im Geltungsbereich (Anlage 1) das Gebiet „Ulmenallee“ zu entwickeln. Die Planung sieht die städtebauliche Entwicklung gemäß den Beschlüssen der Gemeindevertretung vom 15.11.2021 (BV-2021/1413) und vom 21.02.2022 (BV-2021/1413-1) vor.
Mit dem Beschluss vom 15.11.2021 wurden bereits die Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung in Form einer Tabelle (Anlage 2) und mit Beschluss vom 21.02.2022 das mögliche Plangebiet (Anlage 3) beschrieben.
Übersicht im Planverfahren:
Aufstellungs-beschluss | 1. Offenlage | 1. Abwägung | 2. Offenlage | 2. Abwägung | Satzungs-beschluss |
_________________ | ___________________ | ____________________ | ______________ |
Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich
Anlage 2: Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung gemäß Beschluss der
Gemeindevertretung vom 15.11.2021
Anlage 3: Plangebiet gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.02.2022
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1_Geltungsbereich B-Plan Ulmenallee (296 KB) | |||
2 | Anlage 2 - Eckpunkte (245 KB) | |||
3 | Anlage 3 - Plangebiet (3852 KB) |