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Vorlage - BV-2023/2379  

Betreff: Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Ahrensfelde Anhörung
10.01.2023 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2023/2379)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
12.01.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2023/2379)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.01.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2023/2379)
Anlagen:
Anlage 1_FNP_Änderungsbereich_Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt

  1. Die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren neben dem BebauungsplanGymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“.
  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB erfolgen.
  3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde liegt der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“ vor. Ziel der Planung ist die Herstellung von Baurecht für die Errichtung eines Gymnasiums und einer Turnhalle im Ortsteil Ahrensfelde.

 

Zur Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes „Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde“, ist die Änderung/Anpassung der Darstellung im Flächennutzungsplan erforderlich. Grundsätzlich sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes kann gemäß § 3 Abs. 3 BauGB gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt werden. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren (FNP-Änderung parallel zum B-Planverfahren) geändert/angepasst werden.

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde weist eine Teilfläche derzeit als Wohnbaufläche, eine weitere Teilfläche als Fläche für Gemeinbedarf -sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen- aus. Die festzusetzenden Flächen widersprechen somit der momentanen Darstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde. Der Flächennutzungsplan soll künftig die entsprechende Gebietsfestsetzung des Bebauungsplanes ausweisen.

 

 

Übersicht im Planverfahren:

 

Aufstellungs-beschluss

1. Offenlage

1. Abwägung

2. Offenlage

2. Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

 

Anlage 1: Änderungsbereich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_FNP_Änderungsbereich_Gymnasium und Turnhalle Ahrensfelde (1862 KB)