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Vorlage - BV-2023/2412  

Betreff: Beschlussbestätigung Nachtrag Planungsleistungen und örtliche Bauüberwachung zum Bauvorhaben „Maßnahmen zur Schulwegsicherung“

Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Seichter, Siegfried
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Beschluss
06.02.2023 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen  (BV-2023/2412)

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Beschlussantrag:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Vergabe der weiteren Planungsleistungen und der örtlichen Bauüberwachung für die Baumaßnahmen

im Zusammenhang mit der Schulwegsicherung an die Hübner Ingenieure GmbH

aus 16321 Bernau bei Berlin.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.05.2021 wurde die Hübner Ingenieure GmbH mit der Erarbeitung der Planungsleistungen für die Genehmigungsplanung der Baumaßnahmen im Zusammenhang zur Schulwegsicherung für die Abschnitte 3,5,6,7,8 u. 11 mit den anrechenbaren Kosten entsprechend der ursprünglichen Kostenkalkulation in Höhe von 150.859,48 Euro beauftragt.

 

Die Ergebnisse der durchgeführten Genehmigungsplanung und der Erweiterung des Maßnahmenumfangs sowie damit verbundener Kostenerhöhungen wurden in den jeweiligen Gremien vorgestellt.

 

 

 

Da sich die zu erwartenden Gesamtkosten der Maßnahme gemäß aktuell vorliegender Kostenberechnung sowie der Einberechnung unvorhersehbarer Ereignisse auf ungefähr 2.600.000 Euro belaufen, wurde die Hübner Ingenieure GmbH gemäß Beschluss vom 26.09.2022 aufgefordert die verbleibenden Leistungsphasen 5-9 inklusive örtlicher Bauüberwachung zu ermitteln.

 

Die daraus resultierenden Zusatzkosten (2.Nachtrag, Leistungsphasen 5-9 und örtliche Bauüberwachung) in Höhe von 74.594,60 Euro sind im Haushaltsplan 2023 unter dem Produktkonto 54110.785210 eingestellt.

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 74.594,60 Euro

eingestellt unter 54110.785210

 

 

Nein

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen: