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Vorlage - BV-2023/2413
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 1. Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde.
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Begründung / Erläuterung:
Die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom 21.02.2022 mit der dazugehörigen Gebührentabelle ist am 17.03.2022 in Kraft getreten. Im Zuge der Anwendung ergab sich ein Änderungsbedarf bezüglich der unter Nr.3 der Gebührentabelle aufgeführten Beglaubigungen von Urkunden, Abschriften und Ablichtungen. Gemäß dem Wortlaut der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung fallen für Beglaubigungen von Urkunden, Abschriften und Ablichtungen 6,80 € je Seite an. Je nach Umfang der zu beglaubigenden Dokumente, beispielsweise bei Abiturzeugnissen, können damit unverhältnismäßig hohe Kosten für den betroffenen Bürger entstehen. Daher soll die Gebühr in Höhe von 6,80 € nicht mehr je Seite, sondern je zu beglaubigendem Dokument anfallen. Um die Dokumentengröße nicht ausufern zu lassen, soll diese maximal 10 Seiten umfassen. Für jede weitere Seite soll eine Gebühr in Höhe von 1,00 € erhoben werden, um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei umfangreicheren Dokumenten auszugleichen.
Darüber hinaus sollen die Worte „in Selbstverwaltungsangelegenheiten“ unter Nr.3 der Gebührentabelle gestrichen werden. Gemäß § 1 der Verordnung zur Bestimmung der zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden im Land Brandenburg (Brandenburgische Beglaubigungsbestimmungsverordnung – BbgBegIBestV) sind zur amtlichen Beglaubigung nach §§ 33 und 34 des Verwaltungsverfahrensgesetztes (VwVfG) i. V. m. § 1 Abs.1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) u.a. die Behörden der amtsfreien Gemeinden befugt. Aufgrund dieser Ermächtigung handelt es sich bei allen Beglaubigungen, die durch die Gemeinde Ahrensfelde vorgenommen werden können, um Selbstverwaltungsangelegenheiten. Die Aufnahme des Begriffes „Selbstverwaltungsangelegenheiten“ in der Gebührentabelle der Verwaltungsgebührensatzung ist daher überflüssig und soll gestrichen werden.
Ebenso sollen die Nrn. 7 und 9 der Gebührentabelle nach Abstimmung mit der Finanzabteilung gestrichen werden.
Die Erstellung eines separaten Gebührenbescheides für Überzahlungen nach Nr.7 der Gebührentabelle hat sich als unpraktikabel erwiesen. Der Tatbestand soll daher ersatzlos gestrichen werden.
Aufstellungen von Forderungen nach Nr.9 der Gebührentabelle erfolgen allenfalls 1 bis 2 mal im Jahr. Darüber hinaus kann diese Verwaltungsleistung mit der Gebühr nach Nr. 16 (neu Nr.14) der Gebührentabelle abgedeckt werden, so dass auch die Nr.9 der Gebührentabelle ersatzlos gestrichen werden soll.
Der Entwurf der 1. Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde sowie eine Lesefassung der Gebührentabelle sind als Anlagen beigefügt.
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen:
Entwurf 1. Änderung Verwaltungsgebührensatzung
Lesefassung Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 1. Änderung Verwaltungsgebührensatzung Stand 21.02.2023 (279 KB) | |||
2 | Lesefassung Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde Stand 21.02.2023 (292 KB) |