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Vorlage - BV-2023/2415  

Betreff: Beschluss über die Förderung der Agentur Ehrenamt Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Terne, Marco
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Kultur Vorberatung
13.02.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur geändert beschlossen  (BV-2023/2415)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.02.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde geändert beschlossen  (BV-2023/2415)
Anlagen:
GV 2023-02-20 TOP 7 Erweiterg BeschlAntr

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, die Förderung für die Agentur Ehrenamt Ahrensfelde für 2023 um 5.000 € auf 35.000 € zu erhöhen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

 

Die Agentur Ehrenamt Ahrensfelde wird jährlich mit einem Betrag von 30.000 € aus dem Haushalt der Gemeinde Ahrensfelde gefördert. Aufgrund der Tariferhöhungen bei den kirchlichen Trägern in 2022 reicht der bisherige Ansatz nicht mehr aus, um die derzeit festgelegte Stundenanzahl der Agenturmitarbeiter abzudecken.

 

Bei einer Beihaltung der derzeitigen Stundenzahl würde sich für 2023 prognostisch eine Unterdeckung von  mindestens 3.400 € ergeben.

Die Abrechnung 2022 und die daraus resulierende Hochrechnung 2023 lagen uns leider zur Haushaltsplanung 2023 noch nicht vor.

Zur Lösung der Problematik kommen derzeit 2 Modelle in Betracht. Seitens des Trägers könnte eine Stundenreduzierung um 4 Wochenstunden (ca. 200 h/Jahr) vorgenommen werden.

Damit ließe sich das Budget für 2023 einhalten.

Es könnte alternativ eine Anpassung des Budgets um 5.000 € vorgenommen werden, um das Leistungsangebot auf dem bisherigen Niveau zu halten.

 

Es wird empfohlen, das Budget um 5.000 € anzuheben. Die Agentur Ehrenamt hat sich

in Ahrensfelde gut etabliert und wird von vielen Einwohner und Institutionen in Anspruch genommen.

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 5.000 € überplanmäßige Auszahlung 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GV 2023-02-20 TOP 7 Erweiterg BeschlAntr (330 KB)