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Vorlage - BV-2023/2508  

Betreff: Beschluss über die Anwendungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Beschaffung von elektrischer erneuerbarer Energie (Ökostrom) sowie Erdgas und Biomethan im Rahmen der Einkaufsgemeinschaft
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.03.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2023/2508)
Anlagen:
Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen
Vereinbarung über den Beitritt weiterer Städte und Gemeinden
Anwendungsvereinbarung zur Beschaffung von elektrisch erneuerbarer Energie
Anwendungsvereinbarung zur Beschaffung von Erdgas und Biomethan

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt auf Grundlage der Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen die Anwendungsvereinbarung zur Beschaffung von elektrisch erneuerbarer Energie (Ökostrom) sowie zur Beschaffung von Erdgas und Biomethan im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2027 zwischen der Gemeinde Ahrensfelde und dem Landkreis Barnim.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Vergabe von Lieferungen und Leistungen und gemeinsame Ausschreibung von Strom- und Gaslieferungen für 2024 bis 2027

  

Die gemeinsame Ausschreibung von Strom- und Gaslieferungen wird für die Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 sein.

 

Durchführung gemeinsamer Ausschreibungen von Strom- und Gaslieferungen 2014 - 2015, 2016 - 2019 und 2020 - 2023

 

Auf der Grundlage der geschlossenen Vereinbarung wurden bereits 3-mal Strom- und Gaslieferungen erfolgreich gemeinsam ausgeschrieben.

 

Vorteile der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen

 

Die Gemeinden, Städte und Ämter sind zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verpflichtet. Das gilt auch für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen. Durch die Bildung einer Einkaufsgemeinschaft können Lieferungen und Leistungen in größeren Mengen zu günstigeren Preisen bezogen, der Verwaltungsaufwand reduziert und gemeinsame Marktbeobachtung und -recherche betrieben werden. Eine Einkaufsgemeinschaft ist darauf ausgerichtet, die Bedarfe der einzelnen öffentlichen Auftraggeber zusammenzuführen. Kostensenkungspotentiale von Einkaufsgemeinschaften entlasten öffentliche Haushalte.

 

Abschluss einer Vereinbarung auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen 2012 (Einkaufsgemeinschaft)

 

Mehrere Gemeinden hatten sich 2012 an das damals noch bestehende Regionalbüro Barnim gewandt und ihr Interesse an einer gemeinsamen Ausschreibung von Strom- und Wärmeleistungen bekundet. Das Regionalbüro Barnim, zuständig für die Umsetzung der Null-Emissions-Strategie im Landkreis Barnim, hatte die Interessenbekundung aufgenommen und gemeinsam mit kommunalen Vertretern und Vertretern der berührten Fachämter des Landkreises den Entwurf einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen erarbeitet.

 

Daraufhin schlossen die Gemeinde Ahrensfelde, die Gemeinde Panketal, die Gemeinde Schorfheide, die Gemeinde Wandlitz, die Stadt Bernau bei Berlin, die Stadt Werneuchen, das Amt Biesenthal-Barnim und die diesem Amt angehörenden Gemeinden, das Amt Joachimsthal (Schorfheide) und die diesem Amt angehörenden Gemeinden sowie der Landkreis Barnim diese Vereinbarung ab. In die Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen wurden im Jahr 2019 die Stadt Eberswalde, das Amt Britz-Chorin-Oderberg und diesem Amt angehörenden Gemeinden mit aufgenommen.

 

Verfahren der gemeinsamen Ausschreibung

 

Vor jeder Vergabe schließen die Einkaufspartner eine Anwendungsvereinbarung ab. Darin legen sie die zu beschaffenden Produkte und Leistungen im konkreten Fall fest und bestimmen einen federführenden Einkaufspartner.

 

Der federführende Einkaufspartner tritt nach außen in Erscheinung und ist für die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Er macht einen Vergabevorschlag und erteilt den Zuschlag auch im Namen der anderen Einkaufspartner. Es können aber Meinungsverschiedenheiten beispielsweise über die Zuschlagserteilung oder darüber, ob die Ausschreibung aufgehoben wird, auftreten. Häufig sind unterschiedliche Auffassungen vertretbar. Die Einkaufspartner müssen sich daher einigen. Für solche Fälle wollen sich die Einkaufspartner ein Widerspruchsrecht vorbehalten. Es darf sich aber nur um einen Widerspruch aus vergaberechtlichen Gründen handeln. Andere Widersprüche bleiben daher unberücksichtigt.

Das Risiko, dass sich die Einkaufspartner möglicherweise nicht innerhalb der Zuschlagsfristen einigen können, erscheint vertretbar. Insbesondere kann dieses Risiko bereits bei der Zeitplanung berücksichtigt und dadurch minimiert werden. Können sich die Einkaufspartner nicht einigen, wird abgestimmt. Alle Einkaufspartner haben ein Interesse an der zu beschaffenden Leistung und werden daher bestrebt sein, Vergabeverfahren innerhalb der vorgegebenen Fristen durchzuführen und zu einem Abschluss zu bringen.

 

 

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen

 

Vereinbarung über den Beitritt weiterer Städte und Gemeinden

 

Anwendungsvereinbarung zur Beschaffung von elektrisch erneuerbarer Energie (Ökostrom)

 

Anwendungsvereinbarung zur Beschaffung von Erdgas und Biomethan

 

Anlage 1: Leistungsbeschreibung (liegt noch nicht vor und wird nachgereicht)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (560 KB)    
Anlage 2 2 Vereinbarung über den Beitritt weiterer Städte und Gemeinden (2090 KB)    
Anlage 3 3 Anwendungsvereinbarung zur Beschaffung von elektrisch erneuerbarer Energie (10 KB)    
Anlage 4 4 Anwendungsvereinbarung zur Beschaffung von Erdgas und Biomethan (10 KB)