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Vorlage - BV-2023/2509  

Betreff: Beschluss - Abschluss Ingenieurvertrag für die Leistungsphasen 4-9 HOAI sowie örtliche Bauüberwachung am Bauvorhaben "Ausbau des ländlichen Weges von Blumberg in Richtung Krummensee"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.03.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2023/2509)

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den Abschluss eines Ingenieurvertrages zu den Leistungsphasen 4-9 der HOAI sowie örtliche Bauüberwachung am Bauvorhaben „Ausbau des ländlichen Weges von Blumberg in Richtung Krummensee“

mit dem Ingenieurbüro Andreas Hartwig aus 13053 Berlin.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Die Gemeinde Ahrensfelde hat in 2019/2022 für die Umsetzung des Bauvorhabens finanzielle Zuwendungen in Höhe von insgesamt ca. 816.500,- € bewilligt bekommen.

 

Zur weiteren planerischen Vorbereitung und sich daran anschließenden konkreten baulichen Umsetzung des Vorhabens – hier insbesondere für die Leistungsphasen 4 – 9 HOAI sowie örtliche Bauüberwachung in den Anwendungsbereichen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke - wurden im Zuge einer beschränkten Ausschreibung geeignete Planungsbüros aufgefordert, ein Honorarangebot abzugeben.

 

Die Auswertung der eingegangenen Honorarangebote stellt sich wie folgt dar:

 

Ingenieurbüro Andreas Hartwig, 13053 Berlin 65.793,58

 

Partnerschaftsges. Frommeyer / Kaufmann Bauingenieure, 15366 Hoppegarten    77.133,92

 

FPG Finow Plan GmbH, 16227 Eberswalde  82.548,48

 

Es wird empfohlen, dem Ingenieurbüro Andreas Hartwig aus 13053 Berlin den Auftrag zu erteilen. Das Ingenieurbüro hat seine Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit bereits in vielen Projekten in der Gemeinde unter Beweis gestellt.

 

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 65.793,58

eingestellt unter 54110.785210 / 54110.78520

 

 

Nein

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen: