Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - BV-2023/2520  

Betreff: Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe zu Los 1 (Rohbau - Neuvergabe) am Bauvorhaben FFW Eiche
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich II - Ortsentwicklung Bearbeiter/-in: Lachmann, Uwe
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.03.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2023/2520)

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag zu Los 1 (Rohbau-Neuvergabe) am Bauvorhaben FFW Eiche an die Fa.Bau Ring Jüterbog GmbH aus 14913 Jüterbog zu vergeben.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

 

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung sind 10 Angebote eingegangen.
Nach Auswertung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge:

 Bruttoangebotssummen:

  1. Bau Ring Jüterbog GmbH, 14913 Jüterbog                  468.884,05 €
  2. Templiner Hausbau GmbH, 17268 Boitzenburger Land   487.344,70 €
  3. Märkische Projektbau GmbH, 15745 Wildau                     488.414,31 €
  4. TSU -  GmbH Märkische Schweiz, 15374 Müncheberg     496.808,85 €
  5. WKB Hochbau Beeskow GmbH, 15848 Beeskow              515.925,12 €
  6. MAKRÜ-Bau GmbH, 15890 Eisenhüttenstadt   548.528,37 €
  7. HuT Oderbau GmbH, 15374 Müncheberg          522.891,70 €
  8. Brauer Baugesellschaft mbH & Co. KG, 13088 Berlin    598.437,37 €
  9. Bome-HTB GmbH, 12347 Berlin                        727.435,97 €

 

Eine Fa. wurde nicht gewertet. Zu hoher Preis und unvollständig ausgefüllte Formblätter.

 

 

 

 

 

 

 

 

_________________

___________________

____________________

______________

Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 468.884,05 

eingestellt unter 12610 096130…

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.