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Vorlage - BV-2023/2554  

Betreff: Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Birkholzer Allee", Ortsteil Lindenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lindenberg Anhörung
23.03.2023 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg ungeändert beschlossen  (BV-2023/2554)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
13.04.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur zurückgestellt  (BV-2023/2554)
11.01.2024 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2023/2554)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.10.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde zurückgestellt  (BV-2023/2554)
15.01.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2023/2554)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
Anlagen:
Vorvertrag - Birkholzer Allee-Stand 04042023
Vorvertrag neu - Birkholzer Allee - Stand 12012024
Anlage 1 - B-Plangebiet Birkholzer Allee
Anlage 2 - Bebauungskonzept
Anlage 2 neu - Bebauungskonzept 08-2023

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den städtebaulichen Vorvertrag (Rahmenvereinbarung) gemäß § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger Lindenberg Süd GbR zum Bebauungsplan „Birkholzer Allee“ im Ortsteil Lindenberg.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.

 


Begründung / Erläuterung:

 

Der Investor beabsichtigt, auf der Vorhabenfläche (Anlage 2) das Gebiet „Birkholzer Allee“ zu entwickeln. Die Planung sieht die städtebauliche Entwicklung von Wohnbauflächen/allgemeinen Wohngebieten für verschiedene Wohnbedarfe auf ca. 8 ha vor. Der Mietwohnungsbau soll sich

mit kleinteiligen und niedriggeschossigen Bauformen in das städtebauliche Umfeld einfügen.

Anteilig sollen Flächen für altersgerechten Wohnungsbau bzw. bedarfsgerechte Pflegeeinrichtungen in die Wohnsiedlungsflächen integriert werden. Der Entwurf des städtebaulichen Konzeptes sieht die Errichtung von ca. 60 65 Einfamilienhäusern und ca.

100 Mietwohnungen vor.

 

Mit dieser städtebaulichen Rahmenvereinbarung regeln die Vertragsparteien die Zusammenarbeit und die grundsätzliche Kostentragung des Investors. Im weiteren Verfahren werden die Vertragsparteien einen städtebaulichen Vertrag ausarbeiten und abschließen. 

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlagen:

 

Städtebaulicher Vorvertrag (Rahmenvereinbarung) Stand 12.01.2024

Anlage 1: Bebauungsplangebiet und Vorhabenfläche

Anlage 2: Bebauungskonzept

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Vorvertrag - Birkholzer Allee-Stand 04042023 (232 KB)    
Anlage 1 2 Vorvertrag neu - Birkholzer Allee - Stand 12012024 (237 KB)    
Anlage 2 3 Anlage 1 - B-Plangebiet Birkholzer Allee (133 KB)    
Anlage 3 4 Anlage 2 - Bebauungskonzept (3608 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 2 neu - Bebauungskonzept 08-2023 (3629 KB)