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Vorlage - BV-2023/2556  

Betreff: Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lindenberg Anhörung
23.03.2023 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg ungeändert beschlossen  (BV-2023/2556)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
13.04.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur zurückgestellt  (BV-2023/2556)
11.01.2024 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2023/2556)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.10.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde zurückgestellt  (BV-2023/2556)
15.01.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2023/2556)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
Anlagen:
Anlage 1 - Änderungsbereich im FNP

 

Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt

 

  1. Die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren neben dem Bebauungsplan „Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg.
  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB erfolgen.
  3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


 

Begründung / Erläuterung:

 

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde liegt der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Birkolzer Allee“, Ortsteil Lindenberg zum Beschluss vor. Ziel der Planung ist die Herstellung von Baurecht für die Errichtung von Wohneinheiten.

 

Zur Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes „Birkholzer Allee“, Ortsteil Lindenberg, ist die Änderung/Anpassung der Darstellung im Flächennutzungsplan erforderlich. Grundsätzlich sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes kann gemäß § 3 Abs. 3 BauGB gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt werden. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren (FNP-Änderung parallel zum B-Planverfahren) geändert/angepasst werden.

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde weist die Flächen derzeit als Fläche für die Landwirtschaft aus. Die festzusetzenden Flächen widersprechen somit der momentanen Darstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde. Der Flächennutzungsplan soll künftig die entsprechende Gebietsfestsetzung des Bebauungsplanes ausweisen.

 

 

 

Übersicht im Planverfahren:

 

Aufstellungs-beschluss

1. Offenlage

1. Abwägung

2. Offenlage

2. Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlage:

 

Anlage 1: Änderungsbereich im FNP

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Änderungsbereich im FNP (40761 KB)