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Vorlage - BV-2023/2630  

Betreff: 2. Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan "Nahversorgung", Ortsteil Blumberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Blumberg Anhörung
12.04.2023 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Blumberg ungeändert beschlossen  (BV-2023/2630)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
13.04.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2023/2630)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
17.04.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2023/2630)
Anlagen:
1. B-Plan Nahversorgung Abwägung Behörden Entwurf
2. B-Plan Nahversorgung Abwägung Öffentlichkeit Entwurf
3. B-Plan Nahversorgung Abwägung Behörden 2. Entwurf
4. B-Plan Nahversorgung Abwägung Öffentlichkeit 2. Entwurf

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den Abwägungsvorschlag zu

den in der Anlage aufgeführten Anregungen und Hinweisen aus den Stellungnahmen der

Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Stellungnahmen,

die während der Offenlage zum Entwurf des Bebauungsplanes „Nahversorgung“

eingegangen sind.

Die Planzeichnung, die Begründung und der Umweltbeitrag sind entsprechend der Beschlussfassung zur Abwägung redaktionell anzupassen.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und

untereinander gerecht abzuwägen.

 

 

Einordnung im Planverfahren:

 

Aufstellungs-beschluss

1.

Offenlage

1.

Abwägung

2.

Offenlage

2.

Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

 

_________________

___________________

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

 

1. B-Plan Nahversorgung Abwägung Behörden Entwurf

2. B-Plan Nahversorgung Abwägung Öffentlichkeit Entwurf

3. B-Plan Nahversorgung Abwägung Behörden 2. Entwurf

4. B-Plan Nahversorgung Abwägung Öffentlichkeit 2. Entwurf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. B-Plan Nahversorgung Abwägung Behörden Entwurf (672 KB)    
Anlage 2 2 2. B-Plan Nahversorgung Abwägung Öffentlichkeit Entwurf (186 KB)    
Anlage 3 3 3. B-Plan Nahversorgung Abwägung Behörden 2. Entwurf (1991 KB)    
Anlage 4 4 4. B-Plan Nahversorgung Abwägung Öffentlichkeit 2. Entwurf (197 KB)