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Vorlage - FV-2023/2649
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dass das gemeindliche Vor- kaufsrecht nach § 24 BauGB und dem Baulandmobilisierungsgesetz für die eben genannten Flurstücke ausgeübt wird und diese Grundstücke durch die Gemeinde Ahrensfelde käuflich erworben werden. |
Begründung / Erläuterung:
siehe Anlage
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | FA AU Vorkaufsrecht B-All GV 2023-04-17 (754 KB) |