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Vorlage - BV-2023/2653  

Betreff: Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe "Jahresvertragsleistungen Straßeninstandhaltung - Pflasterarbeiten"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
15.05.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2023/2653)

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung, den Rahmenvertrag für Zeitvertragsarbeiten Straßeninstandhaltung (Pflaster-arbeiten) für den Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 mit der Option der einmaligen Verlängerung bis zum 30.06.2027 mit der Firma Engron GmbH aus 16259 Bad Freienwalde zu schließen.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens wurden die Leistungen eines Rahmenvertrages für Zeitvertragsarbeiten Straßeninstandhaltung - hier zur Ausführung von Instandsetzungsarbeiten im Pflasterbereich - ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 27.04.2023 ging nur 1 Angebot ein.

 

 

Im Ausschreibungsverfahren wurde den Firmen eine geplante Jahresgesamtleistung von

ca. 90.000,- € benannt. Bei bis zu vierjähriger Vertragsdauer kann sich das Auftragsvolumen somit auf 360.000,- € steigern. Etwa in diesem Wertumfang wurden vor der Ausschreibung Musterbaustellen zusammengestellt.

 

Hieraus ergibt sich folgender Submissionsspiegel:

 

Engron GmbH, 16259 Bad Freienwalde   302.127,27 €

 

Die Firma Engron GmbH ist als leistungsfähiges Unternehmen in der Region bekannt, war schon vielfach in der Gemeinde Ahrensfelde tätig und hat im bisherigen Jahresvertrag von

2019 – 2023 zur Zufriedenheit der Gemeinde geleistet.

 

Es wird empfohlen, den Zuschlag an die Firma Engron GmbH aus 16259 Bad Freienwalde zu erteilen.

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 302.127,27

(eingestellt bzw. einzustellen unter 54110.522100)

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen: