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Vorlage - BV-2023/2655  

Betreff: Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe "Jahresvertragsleistungen Straßeninstandhaltung - Asphaltarbeiten"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
15.05.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2023/2655)

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung den Rahmenvertrag für Zeitvertragsarbeiten Straßeninstandhaltung (Asphaltarbeiten) für den Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2026 mit der Option der einmaligen Verlängerung bis 30.06.2027 mit der Firma Mainka GmbH aus 15378 Hennickendorf zu schließen.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens wurden die Leistungen eines Rahmenvertrages für Zeitvertragsarbeiten Straßeninstandsetzung - hier zur Ausführung von Instandsetzungsarbeiten im Asphaltbereich - ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 27.04.2023 ging nur 1 Angebot ein.

 

 

 

 

Im Ausschreibungsverfahren wurde den Firmen eine geplante Jahresgesamtleistung von

ca. 90.000,- € genannt. Bei bis zu vierjähriger Vertragsdauer kann sich das Auftragsvolumen somit auf 360.000,- € steigern. Genau in diesem Wertumfang wurden vor der Ausschreibung Musterbaustellen zusammengestellt. Hieraus ergibt sich folgender Submissionsspiegel:

 

Mainka GmbH, 15378 Hennickendorf  321.706,03

 

Die Firma Mainka GmbH ist als leistungsfähiges Unternehmen in der Region bekannt, war schon vielfach in der Gemeinde Ahrensfelde tätig und hat im bisherigen Jahresvertrag von 2019 – 2023 zur Zufriedenheit geleistet.

 

Es wird empfohlen, den Zuschlag an die Firma Mainka GmbH aus 15378 Hennickendorf zu erteilen.

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 321.706,03

(eingestellt bzw. einzustellen unter 54110.522100)

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen: