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Vorlage - BV-2023/2656
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Beschlussantrag:
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Begründung / Erläuterung:
Die Ausführung der Leistungen wurde öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 04.05.2023 ging 1 (elektronisches) Angebot ein. Die Auswertung des eingegangenen Angebotes stellt sich wie folgt dar:
RASK Brandenburg GmbH, 15366 Hoppegarten 1.708.513,92 EUR
Die Kostenberechnung zu den Teilmaßnahmen (Abschnitt 5, 6.1 sowie Knotenpunkt) belief sich auf ca. 1.101.000,- €.
Entsprechend den Auflagen in den Zuwendungsbescheiden waren die Submissionsunterlagen, die Angebotsauswertung und die Neudarstellung der zuwendungsfähigen Kosten der Bewilligungsbehörde zwingend zu übergeben.
Durch die Gemeindeverwaltung wurden die Anträge auf Ausreichung zusätzlicher Fördermittel am 12.05.2023 an den Landesbetrieb Straßenwesen eingereicht. Am 30.05.2023 gingen die geänderten Zuwendungsbescheide für den Knotenpunkt (+276.000,- €) und für den Abschnitt 6.1 (Fußgängerbedarfsampel in Höhe Parkplatz GS Lindenberg / Verlängerung Geh-/Radweg aus Ahrensfelde kommend bis Lindenberger Ring mit +219.000,- €) ein. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage am 16.06.2023 war die Nachbewilligung zusätzlicher Fördermittel (+58.785,- €) für den Abschnitt 5 (Verbreiterung Geh-/Radweg entlang Ahrensfelder Straße) noch offen.
Die Preise entsprechen dem derzeitigen Niveau von vergleichbaren Projekten in der Region. Sie sind derzeit orts- bzw. marktüblich. Die Chancen auf ein günstigeres Angebot erscheinen derzeit nicht gegeben, so dass letztlich eine Auftragsvergabe an die Firma RASK Brandenburg GmbH aus 15366 Hoppegarten empfohlen wird.
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Finanzielle Auswirkungen:
| Ja, in Höhe von €: 1.708.513,92 (eingestellt unter 54110.785200 in 2022 i.H.v. 560.000,- €, in 2023 i.H.v. 690.000,- € sowie für 2024 als Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.350.000,- €) (eingestellt unter 54110.681100 in 2023 Fördermittel i.H.v. 200.000,- €, aktuell bewilligt bzw. beantragt: 1.329.832,95 € / 1.388.617,34 €) |
| Nein
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Anhörung/Beteiligung:
In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören. |
Anlagen: