Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - BV-2023/2668  

Betreff: Beschluss der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich III - Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Eckhof, Karina
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
15.05.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde geändert beschlossen  (BV-2023/2668)

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 in der Gemeinde Ahrensfelde.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

 

Im Jahr 2023 findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 statt.

Die Aufgabe der Gemeindevertretung besteht darin, eine Vorschlagsliste aufzustellen.

 

Die Vorschlagsliste ist nach Beschluss für eine Woche öffentlich aufzulegen. Nachdem die anschließende Einspruchsfrist abgelaufen ist, erfolgt die Übersendung der Unterlagen an das Amtsgericht, wo dann durch den Wahlausschuss die Schöffinnen und Schöffen für die neue Amtsperiode gewählt werden.

 

In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie die Präsidentin des Landgerichtes Frankfurt (Oder) bestimmt hat.

Da die Präsidentin bestimmt hat, dass drei Schöffen für das Amtsgericht und drei Hauptschöffen für das Landgericht zu benennen sind, muss die Vorschlagsliste demnach mindestens 12 Personen enthalten.

 

Bei der Gemeinde Ahrensfelde sind 28 Bewerbungen eingegangen, womit die Mindestzahl erreicht ist.

 

 

Die Entscheidung über die Vorschlagsliste, die die Bewerber für das Schöffenamt enthält, obliegt allein der Gemeindevertretung. Deshalb sind alle Bewerber, die sich bei der Gemeinde beworben haben, in die Beschlussvorlage mit der Vorschlagsliste aufzunehmen. Dies betrifft auch Bewerber, für die gesetzliche Ausschlussgründe bestehen.

 

Solch ein gesetzlicher Ausschlussgrund besteht für den Bewerber unter lfd. Nr. 27 auf der beiliegenden Liste.

Die für das Land Brandenburg geltende Allgemeinverfügung vom 06. Dezember 2022 konkretisiert die gesetzliche Vorschrift. Demnach sind Personen, für die Ausschlussgründe bestehen, nicht in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

 

Hinweis:

Für die Aufnahme der Bewerber in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

 

Rechtsgrundlagen:

-          Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) – Vierter Titel

 

-          Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Gemeinsame Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz, des Ministers des Innern und für Kommunales, der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport und des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz)

 

 

 

_________________

___________________

____________________

______________

Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage:

Vorschlagsliste