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Vorlage - FV-2023/2797
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dass im Zuge der Grundsteuerreform die Hebesätze der Grundsteuern A und B so angepasst werden, dass sich die Gesamteinnahmen der jeweiligen Grundsteuerart im Umstellungsjahr 2025 möglichst aufkommensneutral zum Referenzjahr 2024 darstellen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt, nach Zugang der dafür erforderlichen Unterlagen des Finanz-amtes, jedoch spätestens im September 2024, der Stadtverordnetenversammlung/Gemeinde-vertretung einen Vorschlag für eine geänderte Hebesatzung mit den neuberechneten, aufkommensneutralen Hebesätzen der entsprechenden Grundsteuerarten zum Beschluss vorzulegen. |
Begründung / Erläuterung:
siehe Anlage
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | FA AU 2023-06-01 GrdSteuerReform GV 2023-06-17 (1036 KB) |