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Vorlage - BV-2023/2828
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, ab dem 01.01.2024 die Jugendarbeit in der Gemeinde Ahrensfelde wie folgt neu zu strukturieren:
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Begründung / Erläuterung:
Die Gemeinde Ahrensfelde sichert seit vielen Jahren die Jugendarbeit über einen Vertrag mit dem AWO Kreisverband Bernau e.V. ab. In den letzten Jahren hat es bei der AWO diverse Probleme gegeben, in deren Ergebnis es nunmehr zu einer Zusammenlegung der Kreisverbände Bernau und Eberswalde kommen wird. Die Gemeinde Ahrensfelde ist mittlerweile die letzte Kommune, die die Jugendarbeit über die AWO organisiert. Während der Umorganisationsphase der AWO hat auch das Engament der AWO für die Jugendarbeit im Allgemeinen stark nachgelassen. Dies gilt aber ausdrücklich nicht für die Verantwortlichen der Jugendarbeit vor Ort!
Eine Kündigung der bestehenden Verträge ist bis 5 Monate vor Vertragsende möglich. Dies wäre der 31.07.2023. Es wird jedoch angestrebt, eine einvernehmliche Lösung mit der AWO zu treffen.
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Nach Beratung des Hauptausschusses in der Sitzung vom 03.07.2023 stimmten alle 7 Mitglieder für den Beschlussantrag.
In der Sitzung des Sozialausschusses wurde die Geschäftsführerin der AWO gehört.
Es gab sowohl Meinungen für die Übernahme der Jugendarbeit durch die Gemeinde als auch Unentschlossenheit bzw. Bedenken gegen die sofortige Kündigung des Vertrages.
Über den umseitigen Beschlussantrag stimmte der ASK wie folgt ab:
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
7 | 3 | 2 | 2 | 0 |
Frau Schenderlein beantragte die Abstimmung über die Verlängerung des bestehenden Vertrages um ein halbes Jahr mit folgendem Ergebnis:
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
7 | 4 | 3 | 0 | 0 |
Finanzielle Auswirkungen:
| Ja, in Höhe von €: Verschiebung der Mittel im Haushalt der Gemeinde Ahrensfelde von 36210.531800 (Zuschuss an AWO) zu Personalkosten und Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen im Produkt 36210.
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| Nein
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Anhörung/Beteiligung:
In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören. |
Anlagen:
Stellenplan
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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