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Vorlage - BV-2023/2832  

Betreff: 2. Offenlagebeschluss des Entwurfs Bebauungsplan "Wohnen und Leben am Kaufpark", Ortsteil Eiche
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Eiche Anhörung
05.07.2023 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche ungeändert beschlossen  (BV-2023/2832)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
13.07.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2023/2832)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
17.07.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2023/2832)
Anlagen:
2023-06-28_B-Plan Wohnen u. Leben am Kaufpark_Entwurf_BB
2023-06-28_B-Plan Wohnen u. Leben am Kaufpark_Begründung_BB
2022-10-26_B-Plan Wohnen u. Leben am Kaufpark_Schalltechnische Untersuchung

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Kaufpark“, Ortsteil Eiche gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind am Verfahren zu beteiligen.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung einer nahezu vollversiegelten, zurzeit als Pkw-Stellplatz genutzten Fläche für Wohnnutzung und Büro-/ Gewerbenutzung geschaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnen und Leben am Kaufpark“ liegt innerhalb des am 06.04.1993 von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossenen Bebauungsplans Nr. 1 „Landsberger Chaussee - Eiche Süd“. Mit der Überplanung durch den im Regelverfahren mit Umweltprüfung geplanten Bebauungsplan „Wohnen und Leben am Kaufpark“ soll eine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 „Landsberger Chaussee - Eiche Süd“ geändert werden.

 

Als Art der baulichen Nutzung wird ein urbanes Gebiet gemäß § 6a BauNVO festgesetzt. Urbane Gebiete dienen gemäß § 6a Abs. 1 BauNVO dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören, wobei die Nutzungsmischung nicht gleichwertig zu sein hat.

 

Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das die Auswirkungen von Geräuschimmissionen auf die geplanten und die bestehenden Nutzungen untersucht und bewertet hat sowie Empfehlungen für Lärmschutzmaßnahmen aufzeigt, die im Bebauungsplan entsprechend berücksichtigt wurden.

 

 

Einordnung im Planverfahren:

 

Aufstellungs-beschluss

1. Offenlage

1. Abwägung

2. Offenlage

2. Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

 

2023-06-28_B-Plan Wohnen u. Leben am Kaufpark_Entwurf_BB

2023-06-28_B-Plan Wohnen u. Leben am Kaufpark_Begründung_BB

2022-10-26_B-Plan Wohnen u. Leben am Kaufpark_Schalltechnische Untersuchung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-06-28_B-Plan Wohnen u. Leben am Kaufpark_Entwurf_BB (715 KB)    
Anlage 2 2 2023-06-28_B-Plan Wohnen u. Leben am Kaufpark_Begründung_BB (4395 KB)    
Anlage 3 3 2022-10-26_B-Plan Wohnen u. Leben am Kaufpark_Schalltechnische Untersuchung (14967 KB)