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Vorlage - BV-2023/2867
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Beschlussantrag:
Planungsziel des Verfahrens ist es, Planungsrecht für die Niederlassung von Straßendiensten im B-Plan-Gebiet zu schaffen.
Für das Erreichen des Ziels ist die Änderung der Textlichen Festsetzung TF7 notwendig. Die Textliche Festsetzung TF7 soll wie folgt neu gefasst werden:
„Im Gewerbegebiet sind folgende allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen nicht zulässig: Anlagen entsprechend TF4 außer Betriebshöfe der Straßendienste § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 9 BauNVO“
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Begründung / Erläuterung:
Planungsrechtliche Ausgangssituation
Der „Bebauungsplan 01 Mehrow Ortsteil Trappenfelde“, festgesetzt durch Satzungsbeschluss vom 20.03.1998, bekannt gemacht am 09.09.2003, enthält eine textliche Festsetzung TF7, welche in Verbindung mit der textliche Festsetzung TF4, derzeit im Gewerbegebiet
Betriebshöfe der Straßendienste ausschließt. Begründet wurde der Ausschluss solcher Betriebe damals mit hohem Liefer- und/oder Kundenverkehr. Verkehrsintensive Nutzungen würden zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Mehrow und Hönow führen. Um die Ortslagen nicht übermäßig zu belasten, wurden gewerbliche Betriebe mit hohem Liefer- und/oder Kundenverkehr ausgeschlossen.
In TF4 heißt es: „Im Dorfgebiet sind folgende allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen nicht zulässig: [...] - Betriebshöfe der Müllabfuhr und der Straßendienste [...] § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 9 BauNVO“
In TF7 heißt es: „Im Gewerbegebiet sind folgende allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen nicht zulässig: Anlagen entsprechend TF4 § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 9 BauNVO“
Erfordernis der Planänderung
Für das Gewerbegebiet „Trappenfelde“ wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Streugutlagers eines ortsansässigen Unternehmens gestellt. Der Bauantrag konnte aufgrund der vorgenannten textlichen Festsetzungen im aktuellen Bebauungsplan „Bebauungsplan 01 Mehrow – Ortsteil Trappenfelde“ nicht bearbeitet werden, da Straßendienste im Gewerbegebiet derzeit explizit ausgeschlossen sind.
Im Vergleich zum allgemeinen Verkehrsaufkommen sind Straßendienstfahrzeuge in geringerer Anzahl unterwegs. Diese Fahrzeuge werden gezielt eingesetzt, um bestimmte Aufgaben wie Reinigung, Reparaturen oder Wartung durchzuführen. Ihr Einsatz erfolgt in der Regel zeitlich begrenzt und nach Bedarf, was nicht zu einer wesentlichen Erhöhung des Verkehrs innerhalb des Ortsteils Mehrow führt. Des Weiteren sind Straßendienstfahrzeuge spezialisierte Fahrzeuge, die nur für bestimmte Aufgaben konzipiert sind und in der Regel nur während der Ausführung dieser Aufgaben im Verkehr unterwegs sind. Dies bedeutet, dass ihr Einsatz auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt sind und sie nicht permanent fahren. Insgesamt ist es das Ziel der Straßendienste, ihre Aufgaben effizient und zeitnah zu erledigen, während gleichzeitig die Auswirkungen auf den Verkehr und betroffene Wohngebiete so gering wie möglich gehalten werden. Durch eine gezielte Planung und einen bedarfsgerechten Einsatz der Straßendienstfahrzeuge wird darauf geachtet, dass das Verkehrsaufkommen in Mehrow und Hönow nicht wesentlich erhöht wird.
Da Betriebshöfe für Straßendienste grundsätzlich im Gewerbegebiet zutreffend anzusiedeln sind, das Gewerbegebiet in Trappenfelde seit 20 Jahren nicht ausgelastet wurde und durch einen Betriebshof für Straßendienste nicht mit hohem Liefer- und/oder Kundenverkehr zu rechnen ist, sollte die Niederlassung von Straßendiensten im Plangebiet ermöglicht werden.
Um das Planungsziel Planungsrecht für die Niederlassung von Straßendiensten im B-Plan-Gebiet zu erreichen, soll die textliche Festsetzung TF7 wie folgt neu gefasst werden:
„Im Gewerbegebiet sind folgende allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen nicht zulässig: Anlagen entsprechend TF4 außer Betriebshöfe der Straßendienste § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 9 BauNVO“
Da sich die Änderung nur auf die als Gewerbegebiet festgesetzten Flächen beschränkt, wird durch die Änderung das Grundgerüst der Abwägung für den Gesamtplan nicht berührt.
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen:
- Planzeichnung „Bebauungsplan 01 Mehrow – Ortsteil Trappenfelde“
- Begründung „Bebauungsplan 01 Mehrow – Ortsteil Trappenfelde“
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Planzeichnung Bebauungsplan 01 Mehrow Ortsteil Trappenfelde (63659 KB) | |||
2 | Begründung Bebauungsplan 01 Mehrow Ortsteil Trappenfelde (21308 KB) |