Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - BV-2023/2868  

Betreff: Konzessionsvergabe zur Mittagsverpflegung in der Grundschule Lindenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Freigang, Miroslava
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
17.07.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2023/2868)

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, die Konzession zur Mittagsverpflegung in der Grundschule Lindenberg für den Zeitraum vom 28.08.2023 bis

zum 22.08.2026 an die Firma DLS Nord GmbH zu vergeben.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

 

Die Mittagsverpflegung in der Grundschule erfolgt im Rahmen einer Dienstleistungskonzession. Eine solche stellt einen Vertrag zwischen einer Behörde und einem Unternehmen dar, in dem dem Unternehmen (Konzessionär) für die Erbringung der Dienste statt einer Vergütung das Recht zur kommerziellen Nutzung und/oder Verwertung gewährt wird. Der Konzessionär trägt dabei das wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrisiko, vorliegend die vertragliche Inanspruchnahme der Dienstleistung durch die Eltern und die damit einhergehenden Einnahmen.

 

Da vorliegend der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert in Höhe von 5.382.000 Euro für Konzessionen nicht überschreitet, wurde die Mittagsverpflegung in der Grundschule Lindenberg inklusive aller Serviceleistungen wie Ausgabe- und Reinigungsleistungen sowie die Bereitstellung eines Anmelde-, Bestell- und Abrechnungssystems auf Basis einer Dienstleistungskonzession national ausgeschrieben. Der Leistungszeitraum beginnt ab 28.08.2023 und ist zunächst befristet bis zum 22.08.2026 mit der Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, jedoch höchstens bis zum 12.08.2028.

Im Vorfeld haben sich in der Schulkonferenz am 18.04.2023 drei Anbieter vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass die drei Anbieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Zudem sollte der jetzige Anbieter die Möglichkeit erhalten, am Vergabeverfahren teilzunehmen. Weiterhin wurden die Wertungskriterien festgelegt. In die Bewertung sollten der angebotene Preis pro Portion zu 40 % sowie die sensorische Qualität des Essens zu 60 % einfließen, wobei insgesamt maximal 100 Punkte erzielt werden konnten. Der Zuschlag sollte auf das Angebot erfolgen, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Gewichtungen insgesamt den höchsten Punktwert und damit den 1. Platz erreicht.

Die sensorische Qualität des Essens sollte im Rahmen von Testverkostungen folgendermaßen bewertet werden:

 

 

hohe Qualität

mittlere Qualität

mangelhafte Qualität

Punktzahl

60

48

36

24

12

0

 

 

Gericht 1

Gericht 2

Aussehen

 

Geruch

 

 

Mundgefühl

 

 

Geschmack

 

 

Gesamtpunktzahl

 

 

Arithmetischer Mittelwert

 

 

Als Testverkoster wurden vier Eltern aus der Schulkonferenz sowie vier Schülervertreter ausgewählt. Zum Ende der Angebotsfrist gaben alle vier Anbieter wertbare Angebote ab. Die Testverkostungen erfolgten dann am 06.06.2023, 08.06.2023, 14.06.2023 und 15.06.2023 in der Schulmensa. Den Anbietern wurden im Vorfeld zwei Testessen vorgegeben, die sie im Rahmen eines selbst ausgewählten Verpflegungssystems (Cook & Chill, Cook & Freeze,
Cook & Hold) für die Testverkostung herzustellen hatten.

 

Die Bieter erreichten folgende Punkte und Plätze:

Bieter

Angebotspreis pro Portion brutto

Punkte Preis

Punkte sensorische Qualität

Gesamtpunktzahl

Platz

Bieter 1

3,86 €

39,162

53,438

92,6

1

Bieter 2

3,82 €

40

50,625

90,625

2

Bieter 3

3,86 €

39,162

37,875

77,037

3

Bieter 4

4,60 €

23,665

44,813

68,478

4

 

Aufgrund des Ergebnisses der Auswertung wird die Zuschlagserteilung für die Dienstleistungskonzession zur Mittagsverpflegung in der Grundschule Lindenberg an die Firma  DLS Nord GmbH mit einer erreichten Punktezahl von 92,6 empfohlen.

 

 

 

_________________

___________________

____________________

______________

Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen: