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Vorlage - BV-2023/2878  

Betreff: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Logistikzentrum Ahrensfelde", Ortsteil Lindenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lindenberg Anhörung
28.09.2023 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg ungeändert beschlossen  (BV-2023/2878)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
12.10.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2023/2878)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.10.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2023/2878)
Anlagen:
Antrag auf Aufstellung einer kommunalen Bauleitplanung_09-23_Anlage 1
Geltungsbereich_Logistikzentrum Ahrensfelde_Anlage 2

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Logistikzentrum Ahrensfelde“, Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Logistikzentrums.

 

Das Plangebiet für das neue Logistikzentrum liegt zwischen der Bundesstraße 2 und der Bundesautobahn A10 im Berliner Umland. Die Bundesstraße 2 dient dabei als Zubringer zum Autobahndreieck Barnim der Bundesautobahnen A10 und A11. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 18,9 ha und betrifft die Flurstücke 14/3 (teilweise), 158, 160, 255, 257, 340, 347, 350 der Flur 2, Gemarkung Lindenberg.

 

  1. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 2 gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

 

Der Investor beabsichtigt, auf der Vorhabenfläche das Gebiet „Logistikzentrum Ahrensfelde“ zu entwickeln. Die Planung sieht die städtebauliche Entwicklung eines Logistikzentrums für den Warenverkehr vor.  Der Investor strebt den Neubau eines Lidl Logistikzentrums in der Gemeinde Ahrensfelde, nördlich des Ortsteils Lindenberg an. Die Planung begründet sich insbesondere aufgrund des Bedarfs der Vorhabenträgerin nach einem modernen und effizienten Logistikzentrum, um den steigenden Anforderungen des Warenverkehrs im Großraum Berlin auch zukünftig gerecht zu werden. Das geplante Logistikzentrum soll dazu beitragen, eine logistische Infrastruktur in der Region aufzubauen und die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen.

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist das Erfordernis, eine geordnete

städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck soll ein vorhabensbezogener

Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

 

-          Antrag auf Aufstellung einer kommunalen Bauleitplanung - 09/2023 - Anlage 1

-          Geltungsbereich „Logistikzentrum Ahrensfelde“ - Anlage 2

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Aufstellung einer kommunalen Bauleitplanung_09-23_Anlage 1 (2340 KB)    
Anlage 2 2 Geltungsbereich_Logistikzentrum Ahrensfelde_Anlage 2 (92 KB)