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Vorlage - BV-2023/2879
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. |
Begründung / Erläuterung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde hat am 18.01.2021 den Beschluss zur Einleitung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Beschluss-Nr.: BV-2020/575) gefasst. Der Beschluss wurde am 10.02.2021 im Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde bekannt gemacht. Ziel der Einleitung des Bauleitplanverfahrens war es, die Herstellung von Baurecht für die Errichtung eines Logistikzentrums für den Lebensmittel-Einzelhandel zu schaffen.
Aufgrund von planungsbedingten Änderungen der betroffenen Flurstücke, muss der Geltungsbereich angepasst werden. Derzeit weist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde die betroffenen Flächen als gewerbliche Baufläche sowie als Fläche für die Landwirtschaft aus. Berührt durch die FNP-Änderung werden nun folgende Flurstücke: 14/3, 158, 160, 255, 257, 340, 347, 350 der Flur 2, Gemarkung Lindenberg.
Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren zur Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes „Logistikzentrum Ahrensfelde“, Ortsteil Lindenberg geändert/angepasst werden. Der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde liegt der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Logistikzentrum Ahrensfelde“, Ortsteil Lindenberg vor.
Übersicht im Planverfahren:
Aufstellungs-beschluss | Änderung Geltungsbereich | 1. Offenlage | 1. Abwägung | 2. Offenlage | 2. Abwägung | Satzungs-beschluss |
_________________ | ___________________ | ____________________ | ______________ |
Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen:
- Geltungsbereich „Logistikzentrum Ahrensfelde“
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Geltungsbereich_Logistikzentrum Ahrensfelde (92 KB) |