Volltextsuche
Ratsinformationssystem
Vorlage - IV-2023/2894
|
|
Begründung / Erläuterung:
Aufgrund des Antrages der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen – BVB/FREIE WÄHLER zur Reaktivierung der Feld- und Wanderwege im Norden der Gemeinde Ahrensfelde vom 06.11.2022 beauftragte die Gemeindevertretung mit Beschluss vom 16.01.2023 die Verwaltung, zu prüfen, ab wann eine Widmung des in der Anlage rot markierten Weges, beginnend an der B158 gegenüber der verlängerten Straße am Walde, über Flurstück 36 bis zum Schleifweg, als Wanderweg möglich ist, wozu auch der Landerwerb von Flurstück 36 bis zum Schleifweg erforderlich wäre.
Im Zuge der Bearbeitung wurde festgestellt, dass die für den anvisierten Wanderweg erforderlichen Flurstücke 28 und 36 der Flur 18 sich im Eigentum der Gemeinde Ahrensfelde befinden. Für die Anbindung des Wanderweges an den Schleifweg wäre jedoch das Flurstück 52 erforderlich, das sich im Eigentum eines Dritten befindet.
Eine entsprechende Widmung des Weges kann darüber hinaus frühestens mit der Fertigstellung bzw. mit der Freigabe für die Öffentlichkeit erfolgen, also nicht vor der Baufertigstellung. Der Baubeginn setzt jedoch eine Bauzustimmung des Eigentümers bzw. das Eigentum am Grund und Boden voraus.
Auf Anfrage teilte der Eigentümer mit, dass das Grundstück landwirtschaftlich genutzt werde, weshalb er sowohl die Bauzustimmung als auch den Verkauf des Grundstückes an die Gemeinde Ahrensfelde ablehne.
Aufgrund dessen ist das Vorhaben nicht realisierbar.
_________________ | ___________________ | ____________________ | ______________ |
Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen:
2 Lagepläne
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2 Lagepläne (894 KB) | |||
2 | FraktVlg Reaktivierg Wanderwege 2022-11-06 (21 KB) |