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Vorlage - IV-2023/2909
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Beschlussantrag:
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Begründung / Erläuterung:
Mit zwei Anträgen vom 09. und 10.08.2023 haben einige Verbandsmitglieder des Wasser-verbandes Strausberg-Erkner (WSE), gemäß § 6c der Verbandssatzung in Verbindung mit
§ 21 Absatz 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg), sowohl die Abwahl des Verbandsvorstehers (Herrn André Bähler) als auch die Abwahl des stellvertretenden Verbandsvorstehers (Herrn Gerd Windisch) als Tagesordnungspunkt auf der nächsten Verbandsversammlung am 27.09.2023 beantragt.
Über diese Anträge hat die Verbandsversammlung ohne Aussprache abzustimmen. Der Beschluss über die Abwahl bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbandsversammlung.
Die Gemeinde Ahrensfelde hat diese Anträge nicht unterzeichnet. Eine Begründung oder Anlagen waren den Anträgen nicht beigefügt.
Vertretungsperson für die Gemeinde Ahrensfelde in der Verbandsversammlung des WSE ist der Bürgermeister. Gemäß § 19 Absatz 7 GKGBbg ist die Vertretungskörperschaft eines kommunalen Verbandsmitglieds befugt, der Vertretungsperson Richtlinien und Weisungen zu erteilen.
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlage: