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Vorlage - BV-2023/2981
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, über die Planung, Baudurchführung und Kostenteilung zur Maßnahme „Umgestaltung des Knotenpunktes der Bundesstraße (B) 158 mit der Landesstraße (L) 31 sowie einer Gemeindestraße in der Ortsdurchfahrt (OD) Blumberg“ zu.
Der Bürgermeister und der Stellvertreter des Bürgermeisters werden beauftragt und ermächtigt, die für den Abschluss der Vereinbarung notwendigen Erklärungen abzugeben.
Gleichzeitigt bestätigt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 300.000 €. Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Deckungsreserve. |
Begründung / Erläuterung:
Im Auftrag der Bundes- und Landesstraßenverwaltung des Landes Brandenburg plant
der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg die Umgestaltung des im Betreff benannten Knotenpunktes. Hierfür wird zzt. ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 17 FStrG durchgeführt.
Gegenstand der Vereinbarung sind:
- der Umbau des Knotenpunktes B 158 / L 31 und Berliner Straße in der OD Blumberg zu einem Kreisverkehr
- der Bau eines Radweges im Zuge der L 31
- der Bau von Gehwegen nördlich der B 158
Beteiligte an der Kreuzungsmaßnahme sind:
- der LS (Bund) als Baulastträger für die B 158
- der LS (Land) als Baulastträger für die L 31
- die Gemeinde Ahrensfelde als Baulastträger für die Berliner Straße und die Gehwege im Zuge der B 158 und der L 31
Die Kostenverteilung regelt sich nach § 7 ff. der Kreuzungsvereinbarung. Die Gesamtkostenaufstellung ist der Anlage 5 der Kreuzungsvereinbarung zu entnehmen. Demnach beträgt der Anteil der Gemeinde Ahrensfelde 380.000,- €.
Vor Beginn der Planungsmaßnahme wurde seitens des Landesbetriebes lediglich eine Kostenbeteiligung für die Verlängerung des Radweges in Höhe von ca. 80.000 € angekündigt. Diese Summe wurde dementsprechend auch im Haushalt berücksichtigt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde der Gemeinde nunmehr eine Kreuzungsvereinbarung mit einer Kostenbeteiligung von 380.000 € übersandt.
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Finanzielle Auswirkungen:
| Ja, in Höhe von €: 380.000,- (eingestellt unter 54110.531100 i.H.v. 80.000,- € sowie 300.000 € aus der allgemeinen Deckungsreserve) |
| Nein
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Anhörung/Beteiligung:
In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören. |
Anlagen:
Entwurf Kreuzungsvereinbarung