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Vorlage - BV-2023/2993
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den städtebaulichen Vorvertrag (Rahmenvereinbarung) gemäß § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger Lidl Immobilien GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Logistikzentrum Ahrensfelde“, Ortsteil Lindenberg. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag abzuschließen. |
Begründung / Erläuterung:
Der Investor beabsichtigt auf der Vorhabenfläche ein Logistikzentrum zu entwickeln.
Mit der städtebaulichen Rahmenvereinbarung regeln die Vertragsparteien die Zusammenarbeit und die grundsätzliche Kostentragung des Investors. Im weiteren Verfahren werden die Vertragsparteien einen städtebaulichen Vertrag ausarbeiten und abschließen.
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen:
- Städtebaulicher Vorvertrag (Rahmenvereinbarung)
- Anlage 1 - Bebauungsplangebiet „Logistikzentrum Ahrensfelde“ zum städtebaulichen Vorvertrag
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Städtebaulicher Vorvertrag Lidl - Stand 21.09.2023_geschwärzt (451 KB) | |||
2 | Anlage 1 - Bebauungsplangebiet (92 KB) | |||
3 | Städtebaulicher Vorvertrag Lidl - Stand 12.10.2023_geschwärzt (12597 KB) | |||
4 | Lidl-Logistikzentrum Ahrensfelde GV 2023-10-16 (11066 KB) |