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Vorlage - BV-2023/2999  

Betreff: Beschluss zur Berufung eines Stellvertreters des Wahlleiters gem. § 15 BbgKWahlG
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in:Dr. Kauert, Michael
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.10.2023 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2023/2999)

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Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beruft gem. § 15 BbgKWahlG

ihre Bedienstete, Frau Karina Eckhof, zur Stellvertreterin des Wahlleiters. 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

Gem. § 15 BbgKWahlG ist durch die Gemeindevertretung ein Stellvertreter für den Wahlleiter zu berufen.

Gem. § 2 Abs. 1 BbgKWahlV ist die Amtszeit des Stellvertreters des Wahlleiters an

die Kommunalwahlperiode gebunden und läuft somit aus.

Frau Eckhof war bisher stellvertretende Wahlleiterin. Es wird daher empfohlen, sie auch für

die kommende Wahlperiode zur Stellvertreterin des Wahlleiters zu berufen.

Da Frau Eckhof Bedienstete der Gemeinde Ahrensfelde ist, kann sie gemäß § 15 Abs. 2 BbgKWahlG auch dann zur Stellvertreterin des Wahlleiters berufen werden, wenn sie nicht

im Wahlgebiet (Gemeinde Ahrensfelde) wohnt.

 

 

 

 

 

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       Verfasser                  Fachbereichsleiter                Kämmerer                      Bürgermeister             

 

 


Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen: