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Vorlage - BV-2023/2999
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beruft gem. § 15 BbgKWahlG ihre Bedienstete, Frau Karina Eckhof, zur Stellvertreterin des Wahlleiters. |
Begründung / Erläuterung:
Gem. § 15 BbgKWahlG ist durch die Gemeindevertretung ein Stellvertreter für den Wahlleiter zu berufen.
Gem. § 2 Abs. 1 BbgKWahlV ist die Amtszeit des Stellvertreters des Wahlleiters an
die Kommunalwahlperiode gebunden und läuft somit aus.
Frau Eckhof war bisher stellvertretende Wahlleiterin. Es wird daher empfohlen, sie auch für
die kommende Wahlperiode zur Stellvertreterin des Wahlleiters zu berufen.
Da Frau Eckhof Bedienstete der Gemeinde Ahrensfelde ist, kann sie gemäß § 15 Abs. 2 BbgKWahlG auch dann zur Stellvertreterin des Wahlleiters berufen werden, wenn sie nicht
im Wahlgebiet (Gemeinde Ahrensfelde) wohnt.
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Verfasser Fachbereichsleiter Kämmerer Bürgermeister
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen: