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Vorlage - BV-2023/3062  

Betreff: Beschluss - Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Barnim zur Vermittlung von Ersatzmaßnahmen im Landkreis Barnim
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Beschluss
06.11.2023 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen  (BV-2023/3062)
Anlagen:
Entwurf d. Vereinbarung zwischen Ldkrs. Barnim u. Gem. Ahrensfelde

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Beschlussantrag:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Barnim zur Vermittlung von Ersatzmaßnahmen im Landkreis Barnim im Zuge der Planung und Baudurchführung zur Maßnahme „Neubau eines Radweges zwischen Blumberg und Krummensee“ zu.

 

Der Bürgermeister und der Stellvertreter des Bürgermeisters werden beauftragt und ermächtigt, die für den Abschluss der Vereinbarung notwendigen Erklärungen abzugeben.

 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Die Gemeinde Ahrensfelde ist verpflichtet, für den mit dem Neubau des Weges

zwischen Blumberg und Krummensee verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft nach

§ 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen durchzuführen.

Der Landkreis Barnim stellt als Vermittler für die Ersatzverpflichtete Gemeinde Ahrensfelde die notwendigen Ersatzmaßnahmen zur Verfügung, um so die mit der Verwirklichung des Vorhabens einhergehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu kompensieren, Für das Vorhaben werden Ersatzmaßnahmen am Projekt „Gewässerrenaturierung Panke und Wuhle“ vermittelt.

 

Zu diesem Zweck schließen die Parteien die vorliegende Vereinbarung. Die Gemeinde Ahrensfelde zahlt folglich für die Ersatzmaßnahmen einen einmaligen Betrag in Höhe von 68.500,- €.

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 68.500,-

(eingestellt unter 54110.785200)

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 

 

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Anlagen:

 

Entwurf der Vereinbarung zwischen Landkreis Barnim und Gemeinde Ahrensfelde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf d. Vereinbarung zwischen Ldkrs. Barnim u. Gem. Ahrensfelde (1060 KB)