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Vorlage - BV-2023/3095
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, bei der Bestellung |
Begründung / Erläuterung:
Die Gemeinde Ahrensfelde ist Mitglied in den Wasser- und Bodenverbänden „Stöbber-Erpe“ und „Finowfließ“.
Die bisherige Stellvertreterin, Frau Josefine Wahl, ist nicht mehr in der Gemeinde tätig.
Die Vertretungsbefugnisse müssen daher aktualisiert werden.
Die Gemeinde darf als gesetzliches Verbandsmitglied auf der Grundlage der für sie geltenden Organisationsvorschriften eine oder mehrere vertretungsberechtigte natürliche Person/en
in die Verbandsversammlung entsenden.
Einschlägige Organisationsvorschriften sind in der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) geregelt. Nach § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf entscheidet die Gemeindevertretung über die Bestellung der Vertreter in Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen.
Der Begriff der sonstigen Einrichtungen im Sinne der Nr. 6 ist weit zu verstehen und umfasst
die o. g. Verbände.
Je nach Anzahl der zu entsendenden Vertreter muss die Bestellung nach § 40 BbgKVerf
als Einzelwahl oder nach § 41 BbgKVerf als Gremienwahl vorgenommen werden.
Nach § 39 Abs. 1 Satz 5 BbgKVerf wird grundsätzlich geheim gewählt. Mit diesem Beschluss kann gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf bei der Einzelwahl vor der Wahl einstimmig ein abweichendes Verfahren beschlossen werden. Die Abweichung liegt darin, dass die Wahl öffentlich durchgeführt wird.
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen: