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Ratsinformationssystem
Vorlage - IV-2023/3172
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Begründung / Erläuterung:
Kommunen haben für Straßen ab einer Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Kfz/24 h ihren Lärmaktionsplan gem. § 47 d BImSchG bis zum 18.07.2024 zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Ergebnisse sind dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg zu melden.
Am 06.09.2023 konnte der Zuschlag an die BERNARD Gruppe ZT GmbH erteilt werden.
Das Unternehmen hat bereits an Runde 2 des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Ahrensfelde mitgewirkt.
Die Kosten für die Erstellung des Planes belaufen sich auf 16.380 € zuzüglich Zusatzleistungen, wie weitere Verkehrserhebungen.
Am 21.09.2023 gab es die erste Beratung mit der BERNARD Gruppe ZT GmbH. Es wurde sich auf zusätzliche Verkehrserhebungen verständigt:
- 1. Eiche, Ahrensfelder Chaussee
- 2. Mehrow, Mehrower Dorfstraße
- 3. Lindenberg, Knotenpunkt Karl-Marx-Straße/Bernauer Straße
In der 46. KW wurden die Verkehrszählungen durchgeführt. Die ersten Arbeitsergebnisse werden in Form einer Präsentation vorgestellt.
Die Präsentation beinhaltet folgende Themen:
- Lärmkarten und Betroffenheiten 2022 (Landesamt für Umwelt)
- Lage der Zählstandorte
- Zulässige Höchstgeschwindigkeiten (betrachtete Strecken)
- Daten der Verkehrszählung (Kartierungsumfang DTV>8200 Kfz/24h)
- Rasterlärmkarten
- Zeitplanung
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Lärmaktionsplan für die Gemeinde_Stand_2023-12-04 (8814 KB) |