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Vorlage - BV-2024/3266  

Betreff: Festlegung der Vergabekriterien für die Vergabe der Reinigungsleistungen für die Objekte der Gemeinde Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Freigang, Miroslava
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Beschluss
05.02.2024 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen  (BV-2024/3266)

 

Beschlussantrag:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den „niedrigsten Gesamtpreis“ als Vergabekriterium für die Vergabe der Reinigungsleistungen für die Objekte der Gemeinde Ahrensfelde.

 


Begründung / Erläuterung:


In der Vergangenheit wurden zur Qualitätssteigerung die Kriterien für die Vergaben
der Reinigungsleistungen für die Objekte der Gemeinde Ahrensfelde wie folgt geändert:

 

Vor 2020

 

Niedrigster Preis

 

Reinigungsausschreibung 2020

 

Niedrigster Preis                                     50 %

Hohe Anzahl von

Reinigungsstunden                                 45 %

(niedrigster Wert je Stunde

zu reinigende Fläche)

Feste Objektleiterstunden in

 den Objekten                                           3 %

Ausreichende Versorgung

mit gewaschenen

Reinigungstextilien                                   2 %

(Niedrigster Wert je Wischbezug

zu reinigende Fläche)

 

 

Reinigungsausschreibung Grundschule Lindenberg 2022 (BV_2022/1665)

 

Niedrigster Preis                                      70 %

Niedrigster Wert je Wischbezug

pro m² zu reinigender Fläche                   20 %

(Ausreichende Anzahl gewaschener Reinigungstextilien)

Niedrigster Wert je Std. pro

zu reinigender Fläche                         10 %

(Ausreichende Zeit für die zu

reinigenden Flächen)


Die vorgenannten Kriterien haben jedoch nicht zur gewünschten Qualitätsverbesserung geführt.

Die Anzahl der verwendeten Reinigungstextilien ist nicht prüfbar. Darüber hinaus wurden zwar die vom Bieter angebenen Zeitaufwendungen für die zu reinigenden Flächen im Rahmen der Angebote gewertet. Den Zeitaufwand legte der Bieter jedoch selbst fest. Im Ergebnis konnte und kann weiterhin dadurch nicht sichergestellt werden, dass der Auftragnehmer die notwendige Zeit für eine ausreichende Reinigung tatsächlich einplant und aufwendet.

 

Aufgrund dessen soll wieder der niedrigste Preis das entscheidende Vergabektriterium sein.

Bei Nicht- und Schlechtleistungen sollen die Rechnungen entsprechend gekürzt werden, um auf eine Qualitätsverbesserung hinzuarbeiten.

 

Aufgrund dessen wird die Fassung des o.g. Beschlusses empfohlen.

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlagen: