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Vorlage - BV-2024/3290  

Betreff: Beschluss - 1. Änderung des Stellenplanes des Haushaltsjahres 2024
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich I - Zentraler Service Bearbeiter/-in:Dr. Kauert, Michael
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
05.02.2024 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen  (BV-2024/3290)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
19.02.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2024/3290)
Anlagen:
14. Stellenplan 2024_1.Änderung
14. Stellenplan 2024_fertig

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 1. Änderung des Stellenplanes des Haushaltsjahres 2024 gemäß Anlage.

 

 


Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeinde hat zum Jahreswechsel die Zusammenarbeit mit der AWO beendet und erfüllt die Aufgaben der Jugendkoordination, Jugendsozialarbeit einschließlich Schulsozialarbeit  nunmehr mit eigenem Personal. Dafür wurden mit dem neuen Haushalt eine Stelle der Entgeltgruppe (EG) S 11b (Jugendkoordination) und vier Stellen EG S 8b (Sozialarbeit) geschaffen. Anfang des Jahres erfuhr die Gemeinde, dass der Landkreis Barnim die Tätigkeit der Schulsozialarbeit seit kurzem stets in der EG S 12 verortet, was nach einer Tarifanpassung im Jahr 2023 zum TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) zulässig ist.


Bei der Gemeinde sind 2 Sozialpädagogen zu mind. 50% mit Schulsozialarbeit beschäftigt, die nach dieser Sichtweise in die EG S 12 einzugruppieren sind. Die Stelle der Jugendkoordination mit der Verantwortung für den gesamten Bereich soll ebenfalls von der EG S 11b in die
EG S 12 überführt werden.

 

Der derzeitige Stellenplan 2024 und die 1. Änderung des Stellenplanes 2024 sind als Anlage beigefügt.

 

Im Haushaltsjahr 2024 entstehen der Gemeinde Kosten in Höhe der Differenz der Jahresgehälter (Arbeitgeberbrutto) zwischen der Bewertung der bisherigen Stellen (einmal

EG S 11b, zweimal EG S 8b ) und der neuen Bewertung der Stellen (dreimal EG S 12) in Höhe von insgesamt ca. 14.000 pro Jahr.

 

Die Änderung des Stellenplanes 2024 hrt nicht zu einer Überziehung des Personalbudgets, da die Änderungen im Verhältnis zum Gesamtpersonalbudget nicht wesentlich ins Gewicht fallen und durch Langzeiterkrankungen und (teils) vakanter Stellen ausgeglichen werden können.

 

 

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: vgl. Begründung  Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 


Anlagen:

 

  • derzeitiger Stellenplan zum Haushaltsjahr 2024
  • geänderter Stellenplan zum Haushaltsjahr 2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 14. Stellenplan 2024_1.Änderung (157 KB)    
Anlage 2 2 14. Stellenplan 2024_fertig (57 KB)