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Vorlage - BV-2024/3334  

Betreff: 2. Abwägungsbeschluss - Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnen am Mühlenberg", OT Eiche
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Eiche Anhörung
14.02.2024 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche ungeändert beschlossen  (BV-2024/3334)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
14.03.2024 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2024/3334)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
18.03.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2024/3334)
Anlagen:
Abwägungsmaterial zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung
Abwägungsprotokoll - Stellungnahmen der Behörden und TöB

 

Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den Abwägungsvorschlag zu den in der Anlage aufgeführten Anregungen und Hinwiesen aus den Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Stellungnahmen, diehrend der Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen und Leben am Mühlenberg“ eingegangen sind.

 

Die Planzeichnung, die Begründung und der Umweltbeitrag sind entsprechend der Beschlusfassung zur Abwägung redaktionell anzupassen.

 

 


 

 

Begründung / Erläuterung:

 

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und

untereinander gerecht abzuwägen.

 

 

Einordnung im Planverfahren:

 

Aufstellungs-beschluss

Frühzeitige

Beteiligung

1.

Abwägung

Formelle Beteiligung

2.

Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

 

 

_________________

___________________

____________________

______________

Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlagen:

 

-          Abwägungsmaterial zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung

-          Abwägungsprotokoll – Stellungnahmen der Behörden und TöB

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägungsmaterial zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung (396 KB)    
Anlage 2 2 Abwägungsprotokoll - Stellungnahmen der Behörden und TöB (148 KB)