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Vorlage - BV-2024/3305-1
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den Betreibervertrag zum Betrieb der Kindertagesstätte in privater Trägerschaft in der Kirschenallee gemäß Anlage.
Zugleich beschließt die Gemeindevertretung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe
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Begründung / Erläuterung:
Die Gemeinde Ahrensfelde hat sich im Rahmen der Planungen zum Bebauungsplanverfahren Kirschenallee entschlossen, das Angebot der gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen um ein Angebot eines freien Trägers zu erweitern. Aufgrund der Eigentümerstruktur im Plangebiet ergab sich die Möglichkeit der Errichtung einer Einrichtung durch einen kirchlichen Träger.
Am 20.09.2021 hat die Gemeindevertretung einem Letter of Intent mit der Stephanusstiftung zugestimmt, der die Eckpunkte des Projekts geregelt hat.
In der Zwischenzeit wurde die zukünftige Einrichtung durch den Landkreis Barnim in den Bedarfsplan aufgenommen. Der Bau der Einrichtung ist ebenfalls abgeschlossen.
Aufgrund des äußerst zügigen Baufortschritts steht derzeit eine Eröffnung bereits im April im Raum. Dies hängt maßgeblich von der Erteilung der Betriebserlaubnis durch das MBJS ab.
Eine erste Besichtigung durch die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Sozial-ausschusses ist ebenfalls bereits für den März vereinbart.
Während der Bauphase wurden die Vertragsverhandlungen zum Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Betreiber der Einrichtung (Stephanus gGmbH) fortgeführt.
Zwar ergibt sich die Finanzierung eines freien Trägers bereits direkt aus dem Kita-Gesetz
des Landes Brandenburg, jedoch waren sich die Vertragsparteien von Anfang an einig,
die Eckpunkte der Finanzierung und des Zuschussverfahrens möglichst lückenlos in einer Vereinbarung zu regeln. Dies führt für alle Beteiligten zu mehr Rechts- und Planungssicherheit und vermeidet hoffentlich Streitigkeiten bei der Abrechnung der Betriebskosten im Nachgang. Zusätzlich erhöht sich dadurch auch die Transparenz für den wirtschaftlichen Betrieb
der Einrichtung und der gemeindlichen Zuschüsse.
Den engen Rahmen gibt allerdings ohnehin das Kita-Gesetz des Landes Brandenburg vor.
Ein Erstattungsanspruch des Trägers entsteht somit auch ohne eine vertragliche Vereinbarung.
Die Vertragsverhandlungen sind nunmehr abgeschlossen. In den letzten Wochen haben sich noch 2 Punkte ergeben, die durch die Gemeindevertretung entschieden werden sollten.
- Die Gemeinde hat in der letzten Beitragskalkulation für ihre eigenen Einrichtungen den Höchstbeitrag auf 80 % der tatsächlich errechneten Kosten abgesenkt und ausgehend von diesem „neuen“ Höchstbeitrag die Staffelung der Beiträge vorgenommen. Da der freie Träger nach dem Gesetz verpflichtet ist, eine eigene Kalkulation vorzunehmen, entsteht nun eine Differenz von ca. 20 % bei den Beiträgen im Vergleich zwischen Gemeinde und freien Träger. Dieser hat im Rahmen der Verhandlungen darum gebeten, dass ihm ebenfalls erlaubt wird, die Höchstbeiträge um 20 % abzusenken. Anderenfalls würde es zu einer Ungleichbehandlung der Familien und zu einem Wettbewerbsnachteil kommen.
Die dadurch entstehenden Einnahmeverluste müsste die Gemeinde ggfs. im Rahmen des Defizitausgleichs übernehmen.
- Im Rahmen der Vorbereitung des Einrichtungsstarts entstehen dem freien Träger bereits diverse Vorlaufkosten, wie z.B. Personalkosten, Hausmeisterkosten, erste Mietkosten etc.
Der freie Träger beantragt, dass die Gemeinde diese ganz oder teilweise ebenfalls übernimmt. Die Vorlaufkosten wurden mit ca. 160.000 € beziffert.
Im Haushalt sind für 2024 330.000 € als geschätzter Zuschuss zu den laufenden Kosten eingestellt. Allerdings war geplant, dass die Einrichtung erst zum 01.08.2024 betriebsbereit sein wird. Der überschlägliche Bedarf für die Abschlagszahlungen in 2024 beläuft sich auf ca. 53.000 €/Monat plus den vereinbarten 100.000 €/Jahr für die Erstausstattung in 2024.
Damit ergibt sich für 2024 ein Abschlagsbedarf von insgesamt 577.000 €. Im Haushalt stehen 330.000 € zuzüglich der nicht benötigten 200.000 € aus 2023 zur Verfügung, welche entsprechend übertragen werden. Für 2024 ergibt sich somit ein weiterer Finanzierungsbedarf von voraussichtlich 47.000 €.
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Beratungsergebnis im Finanzausschuss am 07.03.2024:
Der Beschlussantrag wird aufgeteilt, es werden folgende Abstimmungen vorgenommen:
- Der Finanzausschuss votiert einstimmig dafür, dass als Vertragsbeginn der 01.04.2024 festgelegt wird.
- Der Finanzausschuss votiert einstimmig dafür, dass der freie Träger analog der Gemeinde seinen Höchstbeitrag auf 80 % der tatsächlichen Platzkosten absenken darf, solange dies auch die Gemeinde Ahrensfelde tut.
- Der Finanzausschuss lehnt einstimmig die Übernahme von Vorlaufkosten für die Kindertagesstätte ab, die vor dem 01.04.2024 entstehen.
Anschließend wird über den vorliegenden Vertrag unter Berücksichtigung der 3 vorgenannten Punkte abgestimmt.
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
7 | 7 | 0 | 0 | 0 |
Anlage:
Betreibervertrag
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
2 | Betreiber-Vertrag Stand 28.02.2024 - Knop (698 KB) |