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Vorlage - BV-2024/3429
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt das Einvernehmen zur Abweichung nach § 67 BbgBO von der örtlichen Stellplatzsatzung gemäß dem Antrag vom 04.03.2024 im Rahmen des Wohnungsbauvorhabens im Baufeld 10 des B-Plangebietes „Kirschenallee“. |
Begründung / Erläuterung:
Die Stellplatzssatzung der Gemeinde Ahrensfelde enthält Richtzahlen für den Stellplatzbedarf für Wohngebäude. Diese Stellplatzzahlen sind auf den Einfamilen-/Mehrfamilienhausbestand ausgerichtet.
Für Bebauungsplangebiete können abweichende Regelungen getroffen werden. So wurde im Bebauungsplan Kirschenallee für das Baufeld 11 (Geschosswohnungsbau Bonava entlang des Lärmschutzwalles) eine abweichende Regelung im städtebaulichen Vertrag getroffen.
Der vorliegende Antrag betrifft Geschosswohnungsbau im Baufeld 10. In diesem Baufeld hat die Stephanus Stiftung bereits die Kita Kirschenallee errichtet. Weiterhin sollen nunmehr kleine, barrierefreie Wohnungen für Jung und Alt entstehen.
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen:
- Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung
- Städtebauliches Konzept – Arbeitsstand 15.02.2024
- Planzeichnung Bebauungsplan „Kirschenallee“
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Antrag vom 04.03.2024 (1349 KB) | |||
2 | Städtebauliche Konzept - Arbeitsstand 15.02.2024 (6356 KB) | |||
3 | Bebauungsplan_Kirschenallee (967 KB) |