Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - BV-2024/3430  

Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Rechenzentrum Eiche"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Eiche Anhörung
13.03.2024 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche ungeändert beschlossen  (BV-2024/3430)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
14.03.2024 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2024/3430)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
18.03.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2024/3430)
Anlagen:
Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Rechenzentrum Eiche“
Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rechenzentrum Eiche“
Anlage 2: Änderungsbereich zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechenzentrum Eiche im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Rechenzentrums.

 

Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Eiche am Mehrower Weg im Ortsteil Eiche der Gemeinde Ahrensfelde. Bis Ende 2023 wurde die Fläche teilweise zu Gartenbauzwecken und teilweise landwirtschaftlich genutzt. Südlich angrenzend befindet sich eine Photovoltaik-Anlage. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha und betrifft die Flurstücke 313 (teilweise), 375, 448, 449 der Flur 1, Gemarkung Eiche.

 

  1. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 (Geltungsbereich) gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 


Begründung / Erläuterung:

 

Die v.S. Grundstücksentwicklung Eiche GmbH mit Sitz in Potsdam strebt den Bau eines

Rechenzentrums in der Gemeinde Ahrensfelde im Ortsteil Eiche an.

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist das Erfordernis, eine geordnete

städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck soll ein Bebauungsplan

aufgestellt und der Flächennutzungsplan im Rahmen einer 9. Änderung geändert werden.

 

Einordnung im Planverfahren:

 

Aufstellungs-beschluss

Frühzeitige Beteiligung

1. Abwägung

Formelle Beteiligung

2. Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

 

_________________

___________________

____________________

______________

Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlagen:

 

Antrag: Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Rechenzentrum Eiche“

Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rechenzentrum Eiche“

Anlage 2: Änderungsbereich zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Rechenzentrum Eiche“ (3945 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rechenzentrum Eiche“ (1464 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2: Änderungsbereich zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (1261 KB)