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Vorlage - BV-2024/3431  

Betreff: Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Eiche Anhörung
13.03.2024 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche ungeändert beschlossen  (BV-2024/3431)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
14.03.2024 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2024/3431)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
18.03.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2024/3431)
Anlagen:
Antrag: Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Rechenzentrum Eiche“
Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rechenzentrum Eiche“
Anlage 2: Änderungsbereich zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt:  

  1. Die Einleitung eines Verfahrens zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren neben dem Bebauungsplan „Rechenzentrum“, Ortsteil Eiche.
  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB erfolgen.
  3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Begründung / Erläuterung:

 

Ziel der Planung ist die Herstellung von Baurecht für die Errichtung eines Rechenzentrums.

 

Zur Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes „Rechenzentrum Eiche“, ist die Änderung/Anpassung der Darstellung im Flächennutzungsplan erforderlich. Grundsätzlich sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes kann gemäß § 3 Abs. 3 BauGB gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt werden. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren (FNP-Änderung parallel zum B-Planverfahren) geändert/angepasst werden.

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde weist die Flächen derzeit als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Gewächshausanlage“ aus. Die festzusetzenden Flächen widersprechen somit der momentanen Darstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde und muss entsprechend des B-Planverfahrens geändert werden.

 

 

 

Übersicht im Planverfahren:

 

Aufstellungs-beschluss

Frühzeitige Beteiligung

1. Abwägung

Formelle Beteiligung

2. Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlagen:

 

Antrag: Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes Rechenzentrum Eiche

Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rechenzentrum Eiche

Anlage 2: Änderungsbereich zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag: Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes „Rechenzentrum Eiche“ (3945 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rechenzentrum Eiche“ (1464 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2: Änderungsbereich zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (1261 KB)