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Vorlage - BV-2024/3432
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den städtebaulichen Vorvertrag (Rahmenvereinbarung) gemäß § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger v.S. Grundstücksentwicklung GmbH zum Bebauungsplan „Rechenzentrum Eiche“. |
Begründung / Erläuterung:
Der Investor beabsichtigt, auf der Vorhabenfläche ein Rechenzentrum zu entwickeln.
Mit der städtebaulichen Rahmenvereinbarung regeln die Vertragsparteien die Zusammenarbeit und die grundsätzliche Kostentragung des Investors. Im weiteren Verfahren werden
die Vertragsparteien einen städtebaulichen Vertrag ausarbeiten und abschließen.
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen:
Vertrag: Städtebaulicher Vorvertrag (Rahmenvereinbarung)
Anlage 1: Geltungsbereich zum Bebauungsplan „Rechenzentrum Eiche“
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Staedtebaulicher_Vorvertrag_Stand_05.03.2024_gesch. (3206 KB) | |||
2 | Staedtebaulicher_Vorvertrag_Stand _14.03.2024_gesch.pdf (235 KB) | |||
3 | Staedtebaulicher_Vorvertrag_Stand_15.03.2024_gesch.pdf (235 KB) | |||
4 | Anlage 1 - Geltungsbereich RZ Eiche (1464 KB) |