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Vorlage - BV-2024/3434
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt für den vorliegenden Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: April 2024), die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind am Verfahren zu beteiligen. |
Begründung / Erläuterung:
Zur Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes „Logistikzentrum Ahrensfelde“, Ortsteil Lindenberg ist die Änderung/Anpassung der Darstellungen im Flächennutzungsplan erforderlich. Grundsätzlich sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB).
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde weist die Fläche derzeit als Fläche für Landwirtschaft, als Gewerbegebiet und Grünfläche aus. Die festzusetzende Fläche widerspricht somit der momentanen Darstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde. Entsprechend den Gebietsfestsetzungen des geplanten Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan künftig ein „Industriegebiet“ darstellen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Einordnung im Planverfahren:
Aufstellungs-beschluss | Frühzeitige Beteiligung | 1. Abwägung | Formelle Beteiligung | 2. Abwägung | Satzungs-beschluss |
_________________ | ___________________ | ____________________ | ______________ |
Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen:
Planzeichnung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2024-04-18_01_FNP_P122_EO (9113 KB) | |||
2 | 2024-04-18_Entwurf_Bgrd._FNP_Ahrensfelde (1952 KB) |