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Vorlage - BV-2024/3457  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe 2022 - Zuführung von Rückstellungen für Kita- Betreuungskostenersatz
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.2 - Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Keller, Alice
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
15.04.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2024/3457)
Anlagen:
ÜPL Rückstellungen Kita-Kostenersatz 2022

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 427.300r die Bildung von Rückstellungen im Jahresabschluss 2022 für die Kosten der Betreuung von Kindern in anderen Kommunen und dem Land Berlin (Abrechnung Landkreis Barnim).

 


Begründung / Erläuterung:

Da die zu erwartenden Kosten sehr zeitversetzt durch die Nachbarkommunen und den Land-kreis Barnim in Rechnung gestellt werden, ist es dringend erforderlich, Rückstellungen für
die noch nicht in Rechnung gestellten Jahre im Jahresabschluss 2022 zu bilden.
Eine Schätzung der Kostenerstattungen war in der Vergangenheit sehr schwierig. Die schon
in Rechnung gestellten Jahre zeigen weitaus höhere Abrechnungen der vergangenen Jahre,
als im Haushalt angesetzt.

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  

Ja, in Höhe von €: 427.300 

Die Mehraufwendungen in Höhe von 427.300 €r das Haushaltsjahr 2022 werden
durch die Minderaufwendungen bei den Personalkonten gedeckt.  

 

 

Nein

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlagen:
ÜPL Kitabetreuungskosten - ckstellungen r den Jahresabschluss 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÜPL Rückstellungen Kita-Kostenersatz 2022 (49 KB)