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Vorlage - IV-2024/3459
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Begründung / Erläuterung:
Gemäß § 70 BbgKVerf entscheidet der Kämmerer über die Leistung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Wenn sie erheblich sind, bedarf es der vorherigen Zustimmung durch die Gemeindevertretung. Die Unerheblichkeitsgrenze ist in der Haushaltssatzung unter § 5 geregelt und lag im Jahr 2022 bei über 50.000 €. Alle darunter liegenden überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, welche der Kämmerer entschieden hat, sind der Gemeindevertretung zu Kenntnis zu geben.
Mit der Aufstellung des Jahresabschlusses liegt die Liste aller im Jahr 2022 beschiedenen ÜPL/APL Aufwendungen und Auszahlungen nun vor und wird hiermit zur Kenntnis gegeben. Ergänzt wird diese Liste nur noch mit dem Beschlussantrag BV-2024/3457.
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | UA Liste 2022 (69 KB) |