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Vorlage - BV-2024/3484  

Betreff: Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe "Planungsleistungen Lessingstraße im Ortsteil Ahrensfelde"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Beschluss
06.05.2024 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen  (BV-2024/3484)

 

Beschlussantrag:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Vergabe der Planungs-leistungen zum Vorhaben „Ausbau der Lessingstraße im Ortsteil Ahrensfelde“ an die

InfraBB Ingenieure GmbH aus 16761 Hennigsdorf.

 


Begründung / Erläuterung:

 

Im Ortsteil Ahrensfelde soll im Bereich zwischen Lindenberger Straße und Wohnpark Goethestraße die „letzte“ Anliegerstraße grundhaft ausgebaut werden. Nach der Lindenberger Straße, dem Wohnpark Goethestraße und der Reihenhaussiedlung Schillerstraße wurde 2000 die Heinestraße als Sammelstraße ausgebaut. Es folgten zwischen 2008 und 2009 die Fichtestraße, die Goethestraße, die Freiligrathstraße und die Jahnstraße. Von Seiten des WAZV Ahrensfelde/Eiche besteht die Absicht, in der Lessingstraße parallel zur gemeindlichen Baumaßnahme die Trinkwasserleitung einschl. der ca. 17 Hausanschlüsse zu erneuern.

 

Zur Vorbereitung und planerischen Begleitung des gemeindlichen Vorhabens (Planung Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 1-9) für den Neubau von Straße, Regenentwässerung, Gehwege und Zufahrten/Zuwegungen sowie Durchführung sonstiger

besonderer Leistungen wie örtliche Bauüberwachung wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 50 UVgO i.V.m. § 11 UVgO sieben Ingenieurbüros zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert.

 

Die Auswertung der eingegangenen Honorarangebote unter Berücksichtigung/Wertung der vorgegebenen Zuschlagskriterien stellt sich wie folgt dar:

 

Bieter

Angebotspreis

Punkte

Platz

Bieter 1

56.398,12 €

10

1

Bieter 2

65.362,34 €

8,97

2

Bieter 3

kein Angebot

 

 

Bieter 4

kein Angebot

 

 

Bieter 5

kein Angebot

 

 

Bieter 6

kein Angebot

 

 

Bieter 7

kein Angebot

 

 

 

Zuschlagskriterium

Gewichtung

Punkte

 

A

Projektumsetzung

- Inhaltliche Auseinandersetzung mit und Herangehensweise an die Aufgabenstellung = 20 %

- Projektorganisation- Projektteam (Qualifikation-mit Nachweis und Erfahrung) = 8 %

- Darstellung Projektbearbeitung anhand Referenzen = 2 %

- Kosten-, Termin-, Qualitätsmanagement = 5 %

 

35 %

 

 

0 - 10

 

B

 

Darstellung der Methodik im Hinblick eines störungsfreien Ablaufs aller Prozesse insbesondere der Sicherstellung des Anliegerverkehrs und Erneuerung der Trinkwasserleitung

 

25 %

 

0 10

 

C

 

- Honorarangebot (Preis) incl. Nebenkosten und Besondere

Leistungen

 

40 %

 

0 10

 

Erläuterungen zur Punktevergabe zu Kriterium A und B:

10 Punkte

sehr gute Darstellung, sehr übersichtlich und eindeutig dargestellt

8 Punkte

gute Darstellung, übersichtlich und transparent dargestellt

6 Punkte

befriedigende Darstellung, weitgehend übersichtlich dargestellt

4 Punkte

ausreichende Darstellung, wenig übersichtlich dargestellt

2 Punkte

ungenügende Darstellung, unspezifisch und unübersichtlich dargestellt

0 Punkte

Darstellung, die die Anforderungen in allen Belangen nicht erfüllt

Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit der Gewichtung multipliziert.

 

Die Gemeinde Ahrensfelde hat im Haushaltsplan 2024r die bauliche Umsetzung insgesamt 425.000 Euro eingestellt. Für die planerische Vorbereitung bzw. Begleitung stehen im Produktkonto 54110.7852100 insgesamt 98.500,- Euro zur Verfügung.

 

Es wird empfohlen, die InfraBB Ingenieure GmbH aus 16761 Hennigsdorf mit den aufgeführten Planungsleistungen zu beauftragen.

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 56.398,12

eingestellt unter 54110.7852100

 

 

Nein

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlagen: