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Vorlage - BV-2024/3485  

Betreff: Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe zum Bauvorhaben "Schulwegsicherung zur neuen Grundschule Lindenberg - Abschnitt 6.2"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
27.05.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2024/3485)

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Bauleistungen zum Bauvorhaben „Schulwegsicherung zur neuen Grundschule Lindenberg Abschnitt 6.2“ an die Firma ENGRON Straßen-, Leitungs- und Systembau GmbH aus 16259 Bad Freienwalde zu vergeben.

 


Begründung / Erläuterung:

 

Die Ausführung der Leistungen wurde öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin
am 23.04.2024 gingen 5 (elektronische) Angebote ein. Die Auswertung der eingegangenen

Angebote stellt sich wie folgt dar:

 

ENGRON Straßen-, Leitungs- & Systembau GmbH, 16259 Bad Freienwalde     982.082,31 €

ARIKON GmbH, 14974 Genshagen          986.423,62 €

RASK Brandenburg GmbH, 15366 Hoppegarten     1.116.978,48 €

Strabag AG, Gruppe Neuenhagen, 15366 Neuenhagen    1.135.311,75 €

Berger Bau SE, 10318 Berlin        1.189.583,63 €

Die aktuelle Kostenberechnung belief sich auf ca.780.000,- €. Im Haushalt 2024 stehen für die Maßnahmen zur Schulwegsicherung im Produktkonto 54110.785200 finanzielle Mittel in Höhe von 2.390.000,- € zur Verfügung. Für 2025 wurden im Produktkonto 54110.785200 weitere Mittel für die restlichen Abschnitte der Schulwegsicherung in Höhe von 500.000,- € als Verpflichtungsermächtigung geplant.

 

Zur ergänzenden Finanzierung der v.g. Maßnahme wurden Fördermittel i.H.v. von 720.000,- € vom Landesbetrieb Straßenwesen bewilligt.

 

Es wird empfohlen, den Auftrag zur Ausführung der v.g. Bauleistungen an die Firma

ENGRON Straßen-, Leitungs- und Systembau GmbH aus 16259 Bad Freienwalde zu vergeben.

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

 

 

Änderungen/Ergänzungen hrend des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 982.082,31

eingestellt unter 54110.785200

 

 

Nein

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlagen: