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Vorlage - BV-2024/3519  

Betreff: Beschluss zur "Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass eines regionalen Ereignisses in der Gemeinde Ahrensfelde" am 03.11.2024
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich III - Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Niemann, Franca
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
27.05.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2024/3519)

 

Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt aufgrund des § 5 Abs. 2

des Ladenöffnungsgesetzes des Landes Brandenburg die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass eines regionalen Ereignisses in der Gemeinde Ahrensfelde am 03.11.2024.

 

 


 

 

Begründung / Erläuterung:

 

 

Der Kaufpark Eiche feiert in diesem Jahr vom 01. bis 03. November 2024 sein 30jähriges Centerjubiläum.

Aus diesem Anlass sollen am Sonntag, den 03. November 2024, die Verkaufsstellen, wie in der Verordnung benannt, geöffnet werden.

 

Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) gestattet es, dass Verkaufsstellen aus Anlass regionaler Ereignisse, insbesondere traditioneller Vereins- oder Straßenfeste oder besonderer Jubiläen, an einem Sonn- oder Feiertag je Kalenderjahr in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr öffnen, soweit die Verkaufsstellen von dem Ereignis betroffen sind.
 

Um eine einheitliche Verfahrensweise hinsichtlich der Anwendung der Vorschrift über verkaufsoffene Sonntage im Land Brandenburg zu gewährleisten, wurde eine Übereinkunft in Form eines Kriterienkatalogs zwischen Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaft sowie des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg erarbeitet.

 

Entsprechend diesem Kriterienkatalog wurde der Termin aufgrund der geplanten  Veranstaltung vorgeschlagen und die im Kriterienkatalog genannten Institutionen (Industrie- und Handels-kammer, Einzelhandelsverband, Kirche und Verdi) im Vorfeld beteiligt.

 

Der Handelsverband Berlin- Brandenburg verweist auf die in 2023 aktualisierte gemeinsame Empfehlung des Bündnisses für lebendige Innenstädte. Hier wird insbesondere aufgrund der Nachwirkungen zur Bewältigung der Pandemie, der Auswirkung des Ukrainekrieges sowie der Klima- und Energiekrise auf zusätzliche Sonntagsöffnungen unterstützend hingewirkt.

 

Einwände gegen die beabsichtigte Ladenöffnung wurden von der Evangelischen Kirche hinsichtlich der Wichtigkeit des Sonn- und Feiertagsschutzes aufgrund des Artikels 140 Grundgesetz bemerkt.

Außerdem sieht die Kirche gemäß Gesetz keinen gerechtfertigten Sachgrund zur Sonntags- öffnung, sondern vielmehr die Interessen des Verkaufshauses.

 

Weitere Einwände werden auch von Verdi vorgetragen.

Hier wird auf das Vorliegen bestimmter Kriterien, die das Bundesverwaltungsgericht benennt, hingewiesen.

Die Kriterien verweisen hauptsächlich auf eine prägende Wahrnehmung und Wirkung für den Sonntag. Die Sonntagsöffnung darf lediglich der Annex zur Anlassveranstaltung sein.

Verdi selbst sieht den Anlass der Sonntagsöffnung als nicht geeignet und behält sich eine gerichtliche Überprüfung vor.

 

Die Industrie- und Handelskammer hat keine Stellungnahme innerhalb der Frist eingereicht.

 

Am 14.05.2024 reichte der Kaufpark Eiche ein erweitertes Konzept ein. Hier werden insbesondere die Angebote/Darbietungen und das Familienprogramm vorgestellt.

Das Konzept und der neu erklärte Antrag zur Sonntagsöffnung vom Kaufpark Eiche wurde den o.g. Institutionen Evangelische Kirche und Verdi erneut zugesandt und um eine aktualisierte Stellungnahme bis zum 24.05.2024 um 10.00 Uhr gebeten.

 

Den aktuellen Sachstand hierzu trägt die Verwaltung in der Sitzung mündlich vor.

 

Zu beschließen sind mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung die Sonderöffnungszeiten für den 03. November 2024.


 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


 

Anlage:

 

-          Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass eines regionalen Ereignisses in der Gemeinde Ahrensfelde am 03.11.2024

-          Antrag und Konzept zum 30jährigen Jubiläum Kaufpark Eiche

-          Stellungnahme Handelsverband Berlin-Brandenburg

-          Stellungnahme verdi

-          Stellungnahme Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz