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Vorlage - BV-2024/3572  

Betreff: Abwägungsbeschluss im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Ahrensfelde Anhörung
21.05.2024 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2024/3572)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
22.05.2024 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2024/3572)  
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
27.05.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde geändert beschlossen  (BV-2024/3572)
Anlagen:
Auswertung der Stellungnahmen B-Plan Ulmenallee gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Auswertung der Stellungnahmen B-Plan Ulmenallee gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Abwägungsvorschläge zu den in den Anlagen aufgeführten Anregungen und Hinweisen aus den Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf „Ulmenallee“, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurden. Die Planzeichnung, die Begründung und der Umweltbeitrag sind entsprechend der Beschlussfassung zur Abwägung redaktionell anzupassen.

 


 

 

Begründung / Erläuterung:

 

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

 

Einordnung im Planverfahren:

 

Aufstellungs-beschluss

Frühzeitige Beteiligung

1. Abwägung

Formelle Beteiligung

2. Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

 

 

 

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___________________

____________________

______________

Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlagen:

 

-          Auswertung der Stellungnahmen B-Plan Ulmenallee gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-          Auswertung der Stellungnahmen B-Plan Ulmenallee gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auswertung der Stellungnahmen B-Plan Ulmenallee gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (423 KB)    
Anlage 2 2 Auswertung der Stellungnahmen B-Plan Ulmenallee gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (560 KB)