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Vorlage - BV-2024/3576  

Betreff: Beschluss zur Anpassung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Ahrensfelde Anhörung
21.05.2024 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2024/3576)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
22.05.2024 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2024/3576)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
27.05.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2024/3576)
Anlagen:
Geltungsbereich B-Plan Ulmenallee

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Anpassung des räumlichen Geltungsbereiches zum Bebauungsplanentwurf „Ulmenallee“, Ortsteil Ahrensfelde.

 


 

 

 

 

 

 

 

Begründung / Erläuterung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde hat am 16.01.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ulmenallee“ (Beschluss-Nr.: BV-2022/2367) gefasst. Aufgrund von planungsbedingten Änderungen innerhalb des Planverfahrens, muss der Geltungsbereich angepasst werden.

 

Der angepasste Geltungsbereich (siehe Anlage) umfasst eine Fläche von rund 16,6 ha und betrifft die Flurstücke 297, 299 (teilweise), 313 (teilweise), 2220 (teilweise), 2221 (teilweise), 2232 (teilweise), 2263, 2264 (teilweise), 2851, 2852, 2854, 2855, 2856 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde, welche sich in Privateigentum befinden. Die Flurstücke 296, 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2513, 2516 (teilweise) und 2853 der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde, sind im Eigentum der Gemeinde Ahrensfelde und sind größtenteils Teil der gewidmeten Straßenverkehrsflächen.

 

 

Einordnung im Planverfahren:

 

Aufstellungs-beschluss

Frühzeitige Beteiligung

1. Abwägung

Anpassung Geltungs-bereich

Formelle Beteiligung

2. Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 

eingestellt unter 

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlagen:

 

-          Geltungsbereich B-Plan Ulmenallee

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich B-Plan Ulmenallee (233 KB)