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Vorlage - BV-2024/3576
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Anpassung des räumlichen Geltungsbereiches zum Bebauungsplanentwurf „Ulmenallee“, Ortsteil Ahrensfelde. |
Begründung / Erläuterung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde hat am 16.01.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ulmenallee“ (Beschluss-Nr.: BV-2022/2367) gefasst. Aufgrund von planungsbedingten Änderungen innerhalb des Planverfahrens, muss der Geltungsbereich angepasst werden.
Der angepasste Geltungsbereich (siehe Anlage) umfasst eine Fläche von rund 16,6 ha und betrifft die Flurstücke 297, 299 (teilweise), 313 (teilweise), 2220 (teilweise), 2221 (teilweise), 2232 (teilweise), 2263, 2264 (teilweise), 2851, 2852, 2854, 2855, 2856 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde, welche sich in Privateigentum befinden. Die Flurstücke 296, 2222 (teilweise), 2223 (teilweise), 2513, 2516 (teilweise) und 2853 der Flur 2, Gemarkung Ahrensfelde, sind im Eigentum der Gemeinde Ahrensfelde und sind größtenteils Teil der gewidmeten Straßenverkehrsflächen.
Einordnung im Planverfahren:
Aufstellungs-beschluss | Frühzeitige Beteiligung | 1. Abwägung | Anpassung Geltungs-bereich | Formelle Beteiligung | 2. Abwägung | Satzungs-beschluss |
_________________ | ___________________ | ____________________ | ______________ |
Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
Finanzielle Auswirkungen:
| Ja, in Höhe von €: eingestellt unter |
| Nein
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Anhörung/Beteiligung:
| In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören. |
Anlagen:
- Geltungsbereich B-Plan Ulmenallee
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Geltungsbereich B-Plan Ulmenallee (233 KB) |